Eingruppierung SuE 11b als Leiter eines offenen Kinder- und Jugendtreffs
#1

Hallo, 

ich trete voraussichtlich am 01.10 eine neue Stelle als Leiter*in eines offenen Kinder und Jugendtreffs an. 
Träger des ganzen ist das DRK ohne Tarifvertrag. 

Nun wurde mir die Stelle mit der Eingruppierung TVöD SuE 11b (in Anlehnung) angeboten. 
Komme frisch aus dem Studium und bin mir unsicher ob nicht eine Eingruppierung in 12 oder sogar 13 drin wäre.. 

S 11 b TVöD SuE / TV-L SuE:
  • Pädagogischer Mitarbeiter Jugend- und Stadtteilzentren
S 12 TVöD SuE / TV-L SuE:
 
  • Stellvertretender Leiter Jugendzentrum
S 13 TVöD SuE / TV-L SuE:
  • Leiter Kita (Erzieher, Sozialpädagoge, Sozialarbeiter jeweils mit staatlicher Anerkennung - Diplom, Bachelor, FH)
freue mich über eine Rückmeldung 

Liebe Grüße
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#2

S13 ist fernliegend. Je nach konkret übertragenen Aufgaben und ggf. den unterstellten Personal kann es S11b, S12 oder auch mehr ein.
In der S13 gibt es im TVöD keine Fallgruppe die hier zutreffend sein könnte. (Ein Kinder- und Jugendtreff ist keine Kindertagesstätte.)
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