Eingruppierung TVÖD-SUE als Hilfskraft
#1

Hallo, 

ich bin momentan als Hilfskraft 100% in einer Reha für Erwachsene angestellt und studiere nebenher Soziale Arbeit. Aktuell bekomme ich Mindestlohn (BAWÜ). 

Meine Aufgaben liegen denen der therapeutischen Mitarbeiter sehr nahe. Ich begleite Freizeitgruppen, mache allein Wochenenddienste für die gesamte Einrichtung, 
schreibe Protokoll bei Besprechungen, bin in nahezu allen Besprechungen dabei, ich habe Berichtswesen und dokumentiere Beobachtungen die auch maßgeblich bei Entscheidungen sind. 
Ich schreibe teils Berichte für die Abschlussbefunde der Patienten - natürlich mit Nachkontrolle. 

Ist es demnach möglich als ungelernte Hilfskraft nach TVÖD-SUE bezahlt zu werden obwohl ich meinen Sozialarbeiter noch nicht habe und 1 Jahr beschäftigt bin?

Liebe Grüße
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#2

Wenn der TVöD auf das Arbeitsverhältnis Anwendung finden würde und es um Tätigkeiten nach dem Abschnitt SuE geht, wäre man entsprechend eingruppiert. Soweit keine beidseitige Tarifbindung vorliegt kommt es darauf an, dass der Arbeitsvertrag die Anwendung TVöD entsprechend regelt.

Die persönliche Qualifikation kann dann Auswirkungen auf die zutreffende Entgeltgruppe haben.
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#3

Hallo und vielen Dank!

Soweit ich mich nochmal informiert habe, ist die Einrichtung sogar nur an den TVÖD-SUE angelehnt.

Was wahrscheinlich etwas ungünstiger ist da keine klare Verhandlungsgrundlage in Form eines Tarifes besteht auf die man sich beziehen kann?!
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#4

Es ist ja sowieso eine Verhandlung - ein Anspruch auf eine höhere Bezahlung besteht nicht.

Aber es spricht ja nichts darüber zu sprechen und wenn ansonsten angelehnt an TVöD Abschnitt SuE bezahlt wird, kann man ja das gleiche für sich selber anregen. Letztlich ist die Frage wie gut die Verhandlungsposition ist und ob die Person mit der man spricht es selber entscheiden kann.
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