06.04.2022, 10:36
Guten Tag,
ich bin Sachbearbeiterin im Vollstreckungsinnendienst einer Kommune in NRW, eingruppiert in EG 8. Ein Antrag auf Eingruppierung in EG 9a wird mit Berufung auf ein Urteil des Landesarbeitsgerichtes Berlin-Brandenburg, abgelehnt.
Weiterhin wurde festgestellt das die Eingruppierung, ausgehend von meiner Stellenbeschreibung, in EG 6 korrekt sei. Es wird empfohlen den Antrag zurück zu nehmen.
Sollte die Eingruppierung des Vollstreckungsinnendienstes generell in EG 9a sein? Gibt es eine Stellenbeschreibung die ich mit meiner vergleichen kann? Gibt es ein Urteil zugunsten der Eingruppierung in EG 9a? Bzw. wie wären meine Aussichten bei einer Feststellklage?
Ich freue mich wenn sie mir weiterhelfen können; vielen Dank im Voraus
Mit freundlichen Grüßen
ich bin Sachbearbeiterin im Vollstreckungsinnendienst einer Kommune in NRW, eingruppiert in EG 8. Ein Antrag auf Eingruppierung in EG 9a wird mit Berufung auf ein Urteil des Landesarbeitsgerichtes Berlin-Brandenburg, abgelehnt.
Weiterhin wurde festgestellt das die Eingruppierung, ausgehend von meiner Stellenbeschreibung, in EG 6 korrekt sei. Es wird empfohlen den Antrag zurück zu nehmen.
Sollte die Eingruppierung des Vollstreckungsinnendienstes generell in EG 9a sein? Gibt es eine Stellenbeschreibung die ich mit meiner vergleichen kann? Gibt es ein Urteil zugunsten der Eingruppierung in EG 9a? Bzw. wie wären meine Aussichten bei einer Feststellklage?
Ich freue mich wenn sie mir weiterhelfen können; vielen Dank im Voraus
Mit freundlichen Grüßen