Wie seht Ihr die selbstständige Tätigkeit bei Verwaltung der Zeiterfassung und Urlaubsrecht?
Ich bin der Meinung, dass das Thema Urlaubsrecht schon recht selbstständige Tätigkeit erfordert.
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Moin,
in welchen Fällen sind beim Urlaubsrecht Ermessensentscheidungen von der Stelle zu treffen? Sind diese Entscheidungen ein eigener Arbeitsvorgang? Welchen Zeitanteil haben sie? Mit diesen Antworten lässt sich die Antwort dann einfach geben.
Grüße
1887
Tja, Ermessensentscheidungen? Du hast mir schon weiter geholfen. Dem Grunde nach siehst Du hier keine Tätigkeit nach EG 8.
Womöglich nicht einmal nach EG 6 (20% selbständige Leistungen erforderlich).
Kommt ganz auf die genaue Tätigkeit an.