Einmalige Inflationsausgleichszahlung nach Kündigung zum 31.05
#1

Hallo zusammen,

ich habe am 01.06 eine neue Stelle außerhalb des TVöD angefangen. Vorher war ich über vier Jahre tätig im TVöD und habe auch im Mai 23 voll gearbeitet. Nach dem, was ich hier im Forum gelesen habe, hätte ich im Juni noch eine Zahlung i.H.v. 1.240 € erhalten müssen. Dies ist aber nicht geschehen.

Daher meine Frage: Gibt es hier Personen, die sich in einer ähnlichen Lage befinden (Kündigung aus dem TVöD zum 31.05)? Wurde die einmalige Inflationsausgleichszahlung vom vorherigen Arbeitgeber bezahlt?

Viele Grüße
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#2

Hallo,
ich befinde mich auch in einer ähnlichen Situation. Aufgrund eines befristeten Arbeitsvertrages, habe ich Mitte Mai den Arbeitgeber gewechselt. Genauer gesagt:  Wechsel der Arbeitsstätte ohne Unterbrechung unter dem gleichen Träger (K.d.ö.R., im TVöD).
Mit Vergütung Juni 2023 habe ich keine Inflationsausgleichszahlung vom neuen Arbeitgeber erhalten.
Soweit ich mitbekommen haben, berufen sich die Arbeitgeber auf folgende "zusätzliche Bedingung" im TV Inflationsausgleich:

§ 4 Gemeinsame Bestimmungen für die Sonderzahlungen nach §§ 2 und 3
(1) Der Inflationsausgleich 2023 nach § 2 sowie die monatlichen Sonderzahlungen nach § 3 werden jeweils zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Entgelt gewährt. Es handelt sich jeweils um einen Zuschuss des Arbeitgebers zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise im Sinne des § 3 Nummer 11c des Einkommensteuergesetzes.
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