Hallo Echolot
Also ich kann Dir hier keine Az. von Urteilen benennen, da ich nicht weiß, in welchem Bundesland du zu Hause bist. Auch dann hätte ich wahrscheinlich kein kommentiertes PersVG zur Hand (außer Berlin). Aber ihr solltet im PR Büro eine solche Ausgabe haben. Schau da mal nach, wie es denn, durch Urteile des jeweiligen VerwGer, für euer LPersVG geregelt ist.
Ich würde sagen, dass es jedem PR-Mitglied möglich sein sollte, ältere Niederschriften einzusehen! Eine Sperre würde es dem neuen PR besonders schwer machen, zu erfahren, mit was der alte (abgewählte) PR sich beschäftigt hat. Eine Sperre würde also eine Behinderung darstellen. Und der PR darf nicht behindert werden!!!
MfG Strabahner