Einstellungsvoraussetzungen mD
#1

Ich bin Drittstaatlerin, lebe seit 6 Jahren in Deutschland und stehe kurz vor der Einbürgerung.

Habe im Heimatland eine Fremdsprache studiert und abgeschlossen und als Lehrer gearbeitet, das Studium wird in Deutschland aber nicht anerkannt.
Habe weiterhin Berufserfahrung auf Kreuzfahrtschiffen sowie im Dutyfree Umfeld an internationalen Flughäfen und bin Mitte 30.

Im Rahmen der Einbürgerung sowie der Beantragung verschiedener Aufenthaltstitel hatte ich viel Kontakt mit der Ausländerbehörde der Stadt in der ich lebe. Mehrfach wurde mir "durch die Blume" angeboten, dort zu arbeiten bzw. mich doch zu bewerben. Es ist scheinbar sehr schwer, dort Stellen zu besetzen ohne Abordnung bzw. bewerben sich die Angestellten intern weg.

Die Frage ist nun, ob ich überhaupt bewerbungsberechtigt bin. Durch die Nichtanerkennung meines Studiums gelte ich formell ja ohne Schulabschluss / Studium / Ausbildung in Deutschland, vermute ich. Kann ich trotzdem im mittleren Dienst eingestellt werden, da ich zumindest sprachlich (Spanisch, Russisch, Englisch fließend, Deutsch auf B2-Niveau) gut dorthin passen würde - auch, weil ich die andere Seite aus Kundensicht ganz gut kenne!? Also als "Quereinsteiger"?

Online habe ich mal geschaut, dort wird oft von Laufbahngruppe 1 zweites Einstiegsamt bzw dem Abschluss des Verwaltungsfachangestelltem als Voraussetzung gesprochen. Lässt sich das abdecken bzw. wird ein abgeschlossenes Studium zumindest dem Realschulabschluss gleichgestellt?
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#2

Vorab: Ein großes Lob für Deinen sprachlichen Ausdruck, dein Beitrag ist eine Wohltat :-)

Ich bin kein Experte im Beamtenrecht, aber soweit ich weiß, gibt es folgende Optionen:

Es gibt sogenannte "andere Bewerber".

Ferner kannst Du auch eine Ausbildung im gehobenen nichttechnischen Dienst beginnen. Ich bin sicher, dass man Dich aufgrund Deiner Sprachkenntnisse mit Kuss-Hand nehmen wird. Du hast zwar einige Jahre etwas weniger Geld, langfristig verdienst Du aber natürlich mehr.

Grundsätzlich gilt aber auch: Bewerb Dich doch einfach! Was soll Dir denn Schlimmes passieren, außer das Du eine Ablehnung bekommst?
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#3

Ein Direkteinstieg als Beamtin ist eher unwahrscheinlich. Es wäre eher auf Tätigkeiten als Tarifbeschäftigte zu schauen. Aber auch da gilt grundsätzlich, dass die Anforderungen in der Ausschreibung erfüllt sein müssen. Es spricht viel dafür mal mit den Personen welche solche Andeutungen machen zu sprechen.

Daneben ändern sich immer mal wieder die Entscheidungspraxis für die Anerkennung von ausländischen Abschlüssen. Auch kann es sein, dass er nicht für Einstieg Lehramt reicht, aber als Zugang für andere Tätigkeiten.
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