30.05.2018, 17:59
Ich bin Drittstaatlerin, lebe seit 6 Jahren in Deutschland und stehe kurz vor der Einbürgerung.
Habe im Heimatland eine Fremdsprache studiert und abgeschlossen und als Lehrer gearbeitet, das Studium wird in Deutschland aber nicht anerkannt.
Habe weiterhin Berufserfahrung auf Kreuzfahrtschiffen sowie im Dutyfree Umfeld an internationalen Flughäfen und bin Mitte 30.
Im Rahmen der Einbürgerung sowie der Beantragung verschiedener Aufenthaltstitel hatte ich viel Kontakt mit der Ausländerbehörde der Stadt in der ich lebe. Mehrfach wurde mir "durch die Blume" angeboten, dort zu arbeiten bzw. mich doch zu bewerben. Es ist scheinbar sehr schwer, dort Stellen zu besetzen ohne Abordnung bzw. bewerben sich die Angestellten intern weg.
Die Frage ist nun, ob ich überhaupt bewerbungsberechtigt bin. Durch die Nichtanerkennung meines Studiums gelte ich formell ja ohne Schulabschluss / Studium / Ausbildung in Deutschland, vermute ich. Kann ich trotzdem im mittleren Dienst eingestellt werden, da ich zumindest sprachlich (Spanisch, Russisch, Englisch fließend, Deutsch auf B2-Niveau) gut dorthin passen würde - auch, weil ich die andere Seite aus Kundensicht ganz gut kenne!? Also als "Quereinsteiger"?
Online habe ich mal geschaut, dort wird oft von Laufbahngruppe 1 zweites Einstiegsamt bzw dem Abschluss des Verwaltungsfachangestelltem als Voraussetzung gesprochen. Lässt sich das abdecken bzw. wird ein abgeschlossenes Studium zumindest dem Realschulabschluss gleichgestellt?
Habe im Heimatland eine Fremdsprache studiert und abgeschlossen und als Lehrer gearbeitet, das Studium wird in Deutschland aber nicht anerkannt.
Habe weiterhin Berufserfahrung auf Kreuzfahrtschiffen sowie im Dutyfree Umfeld an internationalen Flughäfen und bin Mitte 30.
Im Rahmen der Einbürgerung sowie der Beantragung verschiedener Aufenthaltstitel hatte ich viel Kontakt mit der Ausländerbehörde der Stadt in der ich lebe. Mehrfach wurde mir "durch die Blume" angeboten, dort zu arbeiten bzw. mich doch zu bewerben. Es ist scheinbar sehr schwer, dort Stellen zu besetzen ohne Abordnung bzw. bewerben sich die Angestellten intern weg.
Die Frage ist nun, ob ich überhaupt bewerbungsberechtigt bin. Durch die Nichtanerkennung meines Studiums gelte ich formell ja ohne Schulabschluss / Studium / Ausbildung in Deutschland, vermute ich. Kann ich trotzdem im mittleren Dienst eingestellt werden, da ich zumindest sprachlich (Spanisch, Russisch, Englisch fließend, Deutsch auf B2-Niveau) gut dorthin passen würde - auch, weil ich die andere Seite aus Kundensicht ganz gut kenne!? Also als "Quereinsteiger"?
Online habe ich mal geschaut, dort wird oft von Laufbahngruppe 1 zweites Einstiegsamt bzw dem Abschluss des Verwaltungsfachangestelltem als Voraussetzung gesprochen. Lässt sich das abdecken bzw. wird ein abgeschlossenes Studium zumindest dem Realschulabschluss gleichgestellt?