Elternzeit 2 Jahre
#1

Das Kind ist am 25.05.22 geboren, im Oktober wollte ich wieder anfangen bei 16 Wochenstunden ca.  Nun die Aussage, derzeit ist keine Stelle frei. Bin bei der Stadt beschäftigt, habe aber im Jobcenter gearbeitet. Welche Rechte habe ich? Müsste mich das Jobcenter wieder nehmen?
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#2

"Welche Rechte habe ich?"
Nach der Elternzeit wieder vertragsgemäß beschäftigt zu werden. Soweit die Voraussetzungen für eine Teilzeit mit 16 Stunden vorliegen bzw. diese vereinbart ist mit den 16 h/Woche.

"Müsste mich das Jobcenter wieder nehmen?"
Nein, der Arbeitgeber darf dich auch in anderen Bereichen einsetzen. Es müssen lediglich Aufgaben der entsprechenden Entgeltgruppe sein.
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#3

Willst Du vorzeitig wieder anfangen oder war von Anfang an 2 Jahre geplant?
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#4

Du bist bei der Stadt beschäftigt, also hast Du mit der Stadt einen Arbeitsvertrag und hast Dein Gehalt von der Stadt bekommen. Dann müssen die dich wieder aufnehmen.
Arbeitnehmerüberlassung zum Jobcenter erklärt meines Erachtens keinen Anspruch gegenüber dem Jobcenter, da die ja nicht Dein Arbeitgeber waren.
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#5

Hmmm, ob die Stadt Träger des JobCenter sein könnte?
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#6

(19.06.2024, 11:04)nORdI schrieb:  Hmmm, ob die Stadt Träger des JobCenter sein könnte?


Das wohl nicht. Aber die Stadt könnte dort Mitarbeiter hingeschickt haben
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