Entgeltfortzahlung oder Krankengeld
#1

Habe einen Arbeitsvertrag mit Arbeitsbeginn 01.09.24 im öffentlichen Dienst abgeschlossen, wurde aber nach Resturlaub vom vorhergehenden Betriebe notfallmäßig operiert und kann erst verspätet in der neuen Dienststelle anfangen. Habe dort meine Krankmeldung eingereicht. Werde ich ab 01.09.24 versichert und erhalte ich Krankengeld oder Gehalt?
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#2

Tarifvertrag?
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#3

Der Anspruch auf Krankengeld entsteht nach vierwöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses. § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz
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#4

(07.09.2024, 12:41)Gast schrieb:  Der Anspruch auf Krankengeld entsteht nach vierwöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses. § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz
Da geht es im Entgeltfortzahlung nicht Krankengeld. Auch gibt es in den Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes davon abweichende Regelungen. Deshalb ja auch die Frage des Teilnehmers im Beitrag #2
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#5

(07.09.2024, 13:53)Gast schrieb:  
(07.09.2024, 12:41)Gast schrieb:  Der Anspruch auf Krankengeld entsteht nach vierwöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses. § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz
Da geht es im Entgeltfortzahlung nicht Krankengeld. Auch gibt es in den Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes davon abweichende Regelungen. Deshalb ja auch die Frage des Teilnehmers im Beitrag #2
Das Entgeltfortzahlungsgesetz verpflichtet den Arbeitgeber im Falle einer Arbeitsunfähigkeit, das Gehalt für mindestens 6 Wochen fortzuzahlen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Zu diesen Voraussetzungen gehört u.a. dass das Arbeitsverhältnis 4 wochen ununterbrochen bestanden haben muss. Der Tarifvertrag im öfentlichen Dienst sieht darüber hinaus vor, nach Ablauf des Zeitraums von 6 wochen die Beschäftigten für dieZeit, für die ihnen Krankengeld oder entsprechende gesetzliche Leistungen gezahlt werden, einen Krankengeldzuschuss in Höhe des Unterschiedsbetrags zwischen den tatsächlichen Barleistungen des Sozialleistungsträgers und dem Nettoentgelt.
Der Fragesteller erhält also keine Entgeltfortzahlung, da das Arbeitsverhältnis nicht 4 wochen ununterbrochen bestanden hat. Und weil kein Krankengeldanspruch bestanden hat, gibt es nach 6 Wochen auch keinen Krankengeldzuschuss
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#6

Im öffentlichen Dienst wird gemäß Tarifvertrag ab dem ersten Tag Entgeltfortzahlung geleistet.
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