Entgeltgruppe 9a nach 9b ab 01.01.2017
#1

Hallo,
ich bin seit 01.04.2000 in Vb Fallgruppe 1a eingruppiert.
Wenn ich es richtig verstanden habe, werde ich nach 9a übergeleitet und kann auf Antrag in 9b kommen.

Wird dies dann nach §29b - Höhergruppierung - gehandhabt? Hier heißt es ja .... sind die Beschäftigten auf Antrag in der Entgeltgruppe eingruppiert, ....... Heißt das, dass dieser Antrag eigentlich nicht abgelehnt werden kann/darf?

Darf bzw. kann dies mit einer neuen Stellenbewertung/Arbeitsplatzbeschreibung verbunden werden oder bin ich dann mit Antrag in 9b eingruppiert?

Ich bin seit ca. 10 Jahren in Entgeltgruppe 9 Stufe  5 (keine Stufe 6 möglich). In welche Stufe käme ich bei genehmigten Antrag?

Danke!
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#2

Bitte um Antwort .....
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#3

Wo ist der § 29b her? Im TVöD steht er nicht.
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#4

§29b TVÜ-VKA
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