Entgeltgruppe, Masterabschluss, und Aufgabenfeld stimmig?
#1

Guten Tag, 

Ich habe gleich mehrere Fragen zu meinem Fall:
Qualifikation:
Master im Fach Kulturanthropologie
Erfahrung: seit einigen Jahren im Projektbereich soziale/kreative Projekte intensiv mit Menschen (mal als Projekt MA, mal als Leitung) zum Thema Inklusion und Vielfalt, Empowerment etc. + Kunst/Theater/Musik. Teilweise angestellt, teilweise selbstständig.

Situation: Ich habe einen Projektantrag über das Unternehmen, bei dem ich angestellt bin, gestellt, er ging beim Förderer durch, und die Stelle wurde intern ausgeschrieben mit EG 9b. Mein Arbeitgeber möchte gern, dass ich die Stelle übernehme und mich intern bewerbe, da mein anderes Projekt nun kürzlich geendet ist, wo ich als Projektleitung eingestiegen war, nachdem die damalige Leitung gekündigt hat.

Jetzt bin ich etwas irritiert mit der Eingruppierung: 
-Ist sie nicht zu niedrig hinsichtlich meines Studienabschlusses? 

Vorher war ich auch in SuE11b eingestuft. (SuE wird nun angepasst auf EG-TvöD.) Ich dachte, bei dem vorherigen Projekt, nicht ans Verhandeln, wollte nur die Stelle als Leitungseinstieg im Unternehmen.

Und: Ich bin aktuell "mitten" in der Erfahrungsstufe 3, es würden die ca. 1,5 Jahre ebenfalls verfallen ab Start des neuen Projekts, wurde mir gesagt. Ist das so?

-Ist es der Betriebsrat, der neutral kontolliert, das alles passt? Oder ist er ein wenig zwischen den Stühlen und entscheidet im Zweifel pro Unternehmen?  

-Kann ich meine Eingruppierung verhandeln, oder gibt es hier klare Regelungen? 9b ist Bachelor, EG 13 Master? Das ist aber ein ordentlicher Sprung..


Vielen Dank, für die Möglichkeit hier Fragen stellen zu können!
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#2

(12.05.2024, 16:57)Gast schrieb:  Jetzt bin ich etwas irritiert mit der Eingruppierung: 
-Ist sie nicht zu niedrig hinsichtlich meines Studienabschlusses?
Nein. Die Eingruppierung richtet sich nach den nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeiten. Der AG geht hier davon aus, dass für die Ausübung der Tätigkeiten ein Bachelor-Abschluss ausreichend ist.

(12.05.2024, 16:57)Gast schrieb:  -Kann ich meine Eingruppierung verhandeln, oder gibt es hier klare Regelungen?
Wenn der TVöD Anwendung findet, dann steht die Eingruppierung nicht zur Disposition der Vertragspartner, sondern richtet sich nach den nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeiten.

(12.05.2024, 16:57)Gast schrieb:  9b ist Bachelor, EG 13 Master?
Ja, wenn die nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeiten einen solchen Abschluss erfordern. Eine Überqualifikation führt nicht zur einer höheren Eingruppierung.
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#3

"Und: Ich bin aktuell "mitten" in der Erfahrungsstufe 3, es würden die ca. 1,5 Jahre ebenfalls verfallen ab Start des neuen Projekts, wurde mir gesagt. Ist das so?"
Es werden im laufenden Arbeitsverhältnis bei unbefristeten Vertrag (oder noch länger laufenden befristeten Vertrag) dauerhaft Aufgaben der neuen Entgeltgruppe übertragen?
Dann ist bei einem Wechsel der Entgelttabelle von S11b zu E9b zwar die Stufe zu übernehmen, aber die Stufenlaufzeit geht verloren. Anders wäre es nur bei einer Herabgruppierung. Gemäß § 15 (2) TVöD-V ist es aber keine Herabgruppierung. Eine Regelung zur Anerkennung in dem hier vorliegenden Fall des Tabellenwechsel auf gleiches Level im Sinne § 15 (2) TVöD-V wurde keine Regelung zur Anrechnung der Stufenlaufzeit tarifiert. Ggf. kann man nur prüfen ob man das Angebot annimmt oder versucht bis zum Stufenaufstieg in der bisherigen Entgeltgruppe zu bleiben.

"-Ist es der Betriebsrat, der neutral kontolliert, das alles passt? Oder ist er ein wenig zwischen den Stühlen und entscheidet im Zweifel pro Unternehmen? "
Der Betriebsrat prüft die ihm vorgelegten Personalmaßnahmen gemäß seiner Zuständigkeiten. Allerdings ist hier nicht zu erkennen, dass Ablehnungsgründe für dem Betriebsrat vorliegen.
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