20.02.2013, 21:42
Hallo zusammen,
als Angestellter in der Poststelle eines psychiatrischen Krankenhauses in Bayern erhalte ich die Entgeltgruppe III nach TvöD. Nun habe ich gelesen, dass andere Einrichtungen des Bundes bzw. die Hochschulen in München die Poststelle mit Entgeltgruppe VI bzw. V bewerten. Neben den üblichen postalischen Arbeiten wie Entgegennahme und Verteilung der Briefe, Pakete, Einschreiben, gerichtliche Zustellungsurkunden gegen Unterschrift usw. bin ich auch verantwortlich für die Zustellung von Sondergeldern an die Patienten bzw. auf deren Stationen. Bei der Aushändigung des Geldes an der Kasse muss ich (wie auch bei der Paketannahme) mit meiner Unterschrift quittieren. Ich meinerseits lasse mir dann auf der Station die Auszahlung durch mich ebenfalls gegenzeichnen.
Meine Fragen lauten nun, wie sich erstens die unterschiedliche Bewertung dieser Tätigkeit aus dem TvöD erklären lassen und zweitens, ob es sich beim Umgang mit den Sonderngeldern und wohl auch bei der Unterschrift für die Pakete bei den diversen Paketdiensten nicht um eine Tätigkeit mit Rechtsfolge handelt, die ja laut TvöD mit Entgeltgruppe VI aufwärts bewertet werden müsste.
Vielen Dank für eure hoffentlich kommenden Antworten
Ralf
als Angestellter in der Poststelle eines psychiatrischen Krankenhauses in Bayern erhalte ich die Entgeltgruppe III nach TvöD. Nun habe ich gelesen, dass andere Einrichtungen des Bundes bzw. die Hochschulen in München die Poststelle mit Entgeltgruppe VI bzw. V bewerten. Neben den üblichen postalischen Arbeiten wie Entgegennahme und Verteilung der Briefe, Pakete, Einschreiben, gerichtliche Zustellungsurkunden gegen Unterschrift usw. bin ich auch verantwortlich für die Zustellung von Sondergeldern an die Patienten bzw. auf deren Stationen. Bei der Aushändigung des Geldes an der Kasse muss ich (wie auch bei der Paketannahme) mit meiner Unterschrift quittieren. Ich meinerseits lasse mir dann auf der Station die Auszahlung durch mich ebenfalls gegenzeichnen.
Meine Fragen lauten nun, wie sich erstens die unterschiedliche Bewertung dieser Tätigkeit aus dem TvöD erklären lassen und zweitens, ob es sich beim Umgang mit den Sonderngeldern und wohl auch bei der Unterschrift für die Pakete bei den diversen Paketdiensten nicht um eine Tätigkeit mit Rechtsfolge handelt, die ja laut TvöD mit Entgeltgruppe VI aufwärts bewertet werden müsste.
Vielen Dank für eure hoffentlich kommenden Antworten
Ralf