12.06.2017, 19:39
Eine Freund von mir, Beamter auf Widerruf, hat bei seiner Einstellung angegeben, keine laufenden Ermittlungsverfahren anhängig zu haben. Obwohl er eines hatte. Nun ist er in seiner Ausbildung. Das Verfahren ist wohl so gering und es wird sehr wahrscheinlich eingestellt, dass er eine Nicht-Einstellung nicht riskieren wollte.
Ich habe ihm schon erzählt, dass der AG seinen Arbeitsvertrag kündigen kann wenn er davon erfährt.
Aber wie wahrscheinlich ist das? Er war in der Zeit noch Student und hat als Beruf auch diesen angegeben.
Wenn das Verfahren eingestellt wird, erfolgt kein Eintrag im Führungzeugnis oder eher gesagt im Bundeszentralregister.
Es folgt nur ein Eintrag im Zentralen Register der Staatsanwaltschaft, wo aber der Dienstherr keine Einsicht hat.
Also ist es sehr unwahrscheinlich dass der Dienstherr von diesem Verfahren erfährt, oder? Und wenn in 2 Jahren das eingestellte Verfahren "getilgt" wird, muss er sich überhaupt keine Sorgen machen?
Ich blick in seiner Geschichte nicht wirklich durch, vielleicht kann ja jemand was dazu sagen? Er weiß es selber auch nicht genau.
Ich habe ihm schon erzählt, dass der AG seinen Arbeitsvertrag kündigen kann wenn er davon erfährt.
Aber wie wahrscheinlich ist das? Er war in der Zeit noch Student und hat als Beruf auch diesen angegeben.
Wenn das Verfahren eingestellt wird, erfolgt kein Eintrag im Führungzeugnis oder eher gesagt im Bundeszentralregister.
Es folgt nur ein Eintrag im Zentralen Register der Staatsanwaltschaft, wo aber der Dienstherr keine Einsicht hat.
Also ist es sehr unwahrscheinlich dass der Dienstherr von diesem Verfahren erfährt, oder? Und wenn in 2 Jahren das eingestellte Verfahren "getilgt" wird, muss er sich überhaupt keine Sorgen machen?
Ich blick in seiner Geschichte nicht wirklich durch, vielleicht kann ja jemand was dazu sagen? Er weiß es selber auch nicht genau.