30.04.2009, 21:56
Nach der Umstellung auf das NKF stellt sich für mich die Frage, ob eine überörtliche Prüfung durch eine Sonderbehörde in NRW überhaupt noch notwendig ist. Die jährliche Prüfung von Jahresabschlüssen kann zukünftig zwingend per Gesetz durch Wirtschaftsprüfer vorgenommen werden. Zudem gibt es ja noch begleitende Innenrevisionen in Form der kommunalen Rechnungsprüfungsämter. Vergleichende interkommunale Werte werden in ausreichender Weise durch Einrichtungen wie die KGST vorgehalten und ausgewertet. Alles, was darüber hinaus geht, muss im Wege der Entbürokratisierung hinterfragt werden.