Erprobungszeit, Anrechnung von Zeiten, Unterbrechung durch Stellenwechsel
#1

Hallo zusammen,

ich bin aktuell noch Beamter auf Probe und nach A9 besoldet. Allerdings nehme ich seit zwei Jahren Tätigkeiten der Besoldung A 11 wahr. Meine Verbeamtung auf Lebenszeit steht bald an und bei sehr guter Beurteilung werde ich vermutlich auch die Beförderung nach A 10 direkt erhalten. Danach müsste ich mein reguläres Jahr mit der Beförderungssperre abwarten. Allerdings ist geplant, dass ich eine andere Stelle wahrnehmen soll, die aktuell noch nach A 10 bewertet ist, aber durch Anreicherung von Aufgaben in Zukunft auf A 11 bewertet werden soll. Nun meine Frage: Wenn ich die Stelle mit A 10 nun wahrnehme und diese nach A 11 verändert wird, können für die Beförderung und die Erprobungszeit meine vorherigen zwei Jahre auf der A 11 Stelle berücksichtigt werden? Oder läuft die Erprobungszeit dann wieder von vorne?
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#2

Nein, weil die eine Stelle nicht zwangsläufig was mit der anderen Stelle inne haben muss.
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