29.12.2016, 21:21
Sehr geehrte Damen und Herren,
mehrfach habe ich mich an verschiedene Institutionen und Ämter gewandt. Von niemanden habe ich eine befriedigende Antwort erhalten. Ich habe nur eine ganz einfache Frage: Auf welcher Gesetzesgrundlage werden zu den zehn Jahren Führerscheinsperre noch fünf Jahre Fahrverbot zusätzlich in M-V auferlegt? In anderen Bundesländern kann man den Führerschein komplikationslos nach zehn Jahren wieder beantragen und erlangen. Warum ist das in M-V nicht möglich???
Vielen Dank
M.F.G.
Andrea
mehrfach habe ich mich an verschiedene Institutionen und Ämter gewandt. Von niemanden habe ich eine befriedigende Antwort erhalten. Ich habe nur eine ganz einfache Frage: Auf welcher Gesetzesgrundlage werden zu den zehn Jahren Führerscheinsperre noch fünf Jahre Fahrverbot zusätzlich in M-V auferlegt? In anderen Bundesländern kann man den Führerschein komplikationslos nach zehn Jahren wieder beantragen und erlangen. Warum ist das in M-V nicht möglich???
Vielen Dank
M.F.G.
Andrea