19.12.2023, 14:53
Hallo, ich habe mir gerade die Erläuterung zu § 45 Fürsorge
Der Dienstherr hat im Rahmen des Dienst- und Treueverhältnisses für das Wohl der Beamtinnen und Beamten und ihrer Familien, auch für die Zeit nach Beendigung des Beamtenverhältnisses, zu sorgen. Er schützt die Beamtinnen und Beamten bei ihrer amtlichen Tätigkeit und in ihrer Stellung.
durchgelesen.
Wofür ich aber überhaupt keine Erklärung finde: ist zu dem Passus ...Wohl des Beamten und ihrer Familien......
Ich bin seit September 23 in Pension.
Nun kann ich nicht feststellen, dass der Dienstherr irgendetwas für meine Frau tut. Muss er aber eigentlich. In § 45 ist ja kein Spielraum vorgesehen.
So wie es dort verankert ist, muss ich ihn dazu auch nicht erst auffordern, sondern er ist lt. Gesetz von sich aus dazu verpflichtet.
Kann das irgendjemand näher erläutern?
Der Dienstherr hat im Rahmen des Dienst- und Treueverhältnisses für das Wohl der Beamtinnen und Beamten und ihrer Familien, auch für die Zeit nach Beendigung des Beamtenverhältnisses, zu sorgen. Er schützt die Beamtinnen und Beamten bei ihrer amtlichen Tätigkeit und in ihrer Stellung.
durchgelesen.
Wofür ich aber überhaupt keine Erklärung finde: ist zu dem Passus ...Wohl des Beamten und ihrer Familien......
Ich bin seit September 23 in Pension.
Nun kann ich nicht feststellen, dass der Dienstherr irgendetwas für meine Frau tut. Muss er aber eigentlich. In § 45 ist ja kein Spielraum vorgesehen.
So wie es dort verankert ist, muss ich ihn dazu auch nicht erst auffordern, sondern er ist lt. Gesetz von sich aus dazu verpflichtet.
Kann das irgendjemand näher erläutern?