In früheren Jahren erhielt an für einen Facharztbesuch eine bezahlte Freistellung. Gilt diese Regelung noch?
Soweit es feste Arbeitszeiten gibt und ein Termin außerhalb dieser Arbeitszeiten nicht möglich ist kann der Anspruch auf bezahlte Freistellung bestehen. Bei flexibler Arbeitszeit gibt es keinen Anspruch auf bezahlte Freistellung es sei denn in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung findet sich eine entsprechende Regelung.