17.05.2022, 14:37
Hallo,
von der Verwaltung wurden vier Nutzungsvarianten
für ein freigezogenes städtisches Grundstück und Immobilie
vorgestellt. Zu den Kosten wurde mitgeteilt:
1. kostengünstigste Option
2. kostenintensiv
3. vermutlich eine weniger günstige Kostenstruktur
4. absehbar höchsten Kostenfaktor
Konkrete Zahlen gibt es keine. Die Mehrheitsfraktion im Rat beantragt die Umsetzung einer Variante ohne Kosten / Folgekosten zu kennen. Ein Wirtschaftlichkeitsvergleich
gem. GemHVO NRW §13, Vergleich der Anschaffung oder Herstellkosten
für die für die Kommune wirtschaftlichste Lösung, wurde seitens der Verwaltung nicht aufgestellt. Wäre ein solcher Beschluss anfechtbar?
von der Verwaltung wurden vier Nutzungsvarianten
für ein freigezogenes städtisches Grundstück und Immobilie
vorgestellt. Zu den Kosten wurde mitgeteilt:
1. kostengünstigste Option
2. kostenintensiv
3. vermutlich eine weniger günstige Kostenstruktur
4. absehbar höchsten Kostenfaktor
Konkrete Zahlen gibt es keine. Die Mehrheitsfraktion im Rat beantragt die Umsetzung einer Variante ohne Kosten / Folgekosten zu kennen. Ein Wirtschaftlichkeitsvergleich
gem. GemHVO NRW §13, Vergleich der Anschaffung oder Herstellkosten
für die für die Kommune wirtschaftlichste Lösung, wurde seitens der Verwaltung nicht aufgestellt. Wäre ein solcher Beschluss anfechtbar?