16.01.2024, 12:25
Ich habe einen Arbeitsvertrag nach TVÖD mit einer Gemeinde als Teilzeitbeschäftigter mit 10 Stunden pro Woche.
Nach dienstlicher Notwendigkeit stelle ich meine Arbeitskraft zur Verfügung.
Am Ende eines Monats ergibt sich durch fehlende Beschäftigung eine Minusstundensumme.
Muss ich diese Zeit nacharbeiten ?
Nach dienstlicher Notwendigkeit stelle ich meine Arbeitskraft zur Verfügung.
Am Ende eines Monats ergibt sich durch fehlende Beschäftigung eine Minusstundensumme.
Muss ich diese Zeit nacharbeiten ?