Frage zur höheren Eingruppierung in die EG 10
#1

Was ist gemeint mit Entgeltgruppe 10, wenn die Tätigkeiten zeitlich mindestens zu 33 % eine besondere Schwierigkeit und Bedeutung aufweisen? Gibt es Formulierungsbeispiele?
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#2

Um eine Zuordnung zur Entgeltgruppe (E) 10 verzeichnen zu können, bedarf ist mindestens zwei Arbeitsvorgänge. Dabei hat dann ein Arbeitsvorgang (AV 1) einen Zeitanteil von einem Drittel an der Gesamttätigkeit und der andere Arbeitsvorgang (AV 2) von entsprechend zwei Dritteln.
Dem Beispiel weiter folgend, würde beim AV 1 die Heraushebung "besondere Schwierigkeit und Bedeutung" bejaht werden und eine Zuordnung zur E10, Fallgruppe 1 erfolgen. Unterstellt natürlich, dass die Merkmale der vorherigen Entgeltgruppe bereits bejaht wurden.

Exkurs: Würden im Beispiel beim AV 2 die "besondere Schwierigkeit und Bedeutung" bejaht werden, erfolgt die Zuordnung zur E11. Der Zeitanteil liegt bei mehr als 50%.

"Besondere Schwierigkeit und Bedeutung" stellen im tariflichen Kontext eigentlich zwei getrennte Merkmale dar. Während die "besondere Schwierigkeit" auf das benötigte Fachwissen einzahlt, ist bei der Bedeutung die Auswirkung des Handelns/der Entscheidungen im Blickpunkt.
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