Fragen wegen Neueinstellung
#1

Hallo,

ich möchte folgendes wissen: Ich habe mich bei der Stadt beworben für die Grünflächenpflege EG 4 TVÖD VKA. Bewerbungsfrist 19.05.2023. 

Frage 1: In der Ausschreibung steht "sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt", was heißt das genau? Wie schnell kann eine Einstellung erfolgen? Wird Anfang eines Monats eingestellt oder kann es auch sein z.B. mitten im Monat? Wie ist es üblich im Öffentlichen Dienst? 

Frage 2: Wenn die Amtsleitung (fachliche Leitung und Chef des Betriebes) vorab schon grünes Licht geben würde, weil der mich bereits kennt durch diverse Praktika in der Vergangenheit, wo die Beurteilungen sehr gut sind, kann da noch irgendwas schief gehen? Z.B. wenn der Personalrat etwas gegen hätte? Im Öffentlichen Dienst entscheiden doch mehrere Personen über eine Einstellung? 

Vielen Dank.
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#2

Zu 1.
Das ist abhängig vom Ablauf des Arbeitgebers und der Möglichkeit der Arbeitnehmers. Vor Juni wäre unrealistisch. Wahrscheinlich eher ab ca. Juli. Hängt aber von vielen Faktoren ab. Grundsätzlich ist auch ein Start an einem anderen Tag als Monatsanfang möglich. Dabei ist man nicht auf Monatsmitte beschränkt. Hängt aber vom Arbeitgeber und ggf. den Absprachen ab.

Zu 2.
Es könnte andere geeignete Bewerber geben. Der Personalrat verhindert nur selten Einstellungen. In die Entscheidung über die Einstellung sind verschiedene Personen involviert. Als solches reicht nicht das grüne Licht durch eine Person.
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#3

Zu 1:
Das kann mitunter sehr schnell gehen, wenn der Bewerber gebraucht wird und selbst jederzeit zur Verfügung steht (also nicht selbst erst eine Kündigungsfrist abwarten muss).  Vor vielen Jahren hatte ich an einem Donnerstag das Vorstellungsgespräch, direkt danach wurde vom Gemeinderat entschieden, am Freitag erhielt ich die Zusage per Telefon und am folgenden Dienstag habe ich angefangen.

Zu 2:
Bei uns würde so höchstwahrscheinlich nichts mehr schiefgehen, aber falls noch ein deutlich besser geeigneter oder womöglich gar schwerbehinderter Bewerber auftaucht, kann man das nicht einfach aufgrund Personenkenntnis übergehen. Ganz sicher kann man immer erst nach der definitiven Zusage sein.
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