Freistellung/ Sonderurlaub
#1

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Moin Moin,

ich hab mal eine Frage und vielleicht kennt sich jemand damit aus...

Mein Freund geht in 6 Monaten für ein halbes Jahr ins Ausland. Ich möchte mitgehen und dort auch arbeiten.

Wie sieht es mit einer Freistellung im öffentlichen Dienst (Kommune) aus?
Ist es schwer den Antrag überhaupt durchzusetzen? Oder hab ich gar keine Chancen weil es nur der Partner (ohne eigenem Kind) ist?

LG
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#2

von einem Freistellungsanspruch für Angestellte im ÖD habe ich noch nie etwas gehört.

Also bleibt nur die Möglichkeit der Kündigung.
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#3

Hallo,

bitte auf keinen Fall vorschnell kündigen! Einfach das Gespräch mit dem Personalchef suchen. Evtl. bietet dies auch die Chance, bspw. einen "ausgelernten Azubi" befristet für diesen Posten zu nehmen?

Gruß aus der Lüneburger Heide
Michael
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#4

Einen "Anspruch" gibt es nicht, aber die "Möglichkeit" auf unbezahlte Freistellung schon. Wie Taschentuch empfiehlt, einfach mal das Gespräch mit dem Vorgesetzten und dem Personalchef suchen.
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#5

und wo soll diese Möglichkeit im TVÖD stehen ?
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#6

Bei uns hat eine mal Sonderurlaub beantragt, weil sie nach Australien wollte, hat sie aber nicht durch bekommen!
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#7

Doch - bei uns ist mal einer Studieren gegangen - Beamter gehobener dienst --- hat 5 Jahre Sonderurlaub für katholische Theologie bekommen, hat in Österreich studiert. Es gibt eine unbezahlte Freistellung.

Das ist Kulanzsache, ob man die auch bekommt. Wenn dein Arbeitgeber sowieso Personal abbauen will, dann kann man Glück haben und bekommt die auch.

eine andere Bekannte von mir bekam als Krankenschwester im ÖD eine Freistellung, um ihr Praktikum für ihr Studium wahrnehmen zu können. Sonst könnte sie nicht weiterstudieren.

http://www.pr-neu.uni-bremen.de/download...zumTVL.pdf

§ 28 TVÖD

und Bildung ist sogar als Menschenrecht definiert worden nach der UN Deklaration über soziale und kulturelle Rechte und damit ist auch Weiterbildung eigentlich ein Menschenrecht.

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#8

und nicht vergessen, dein Arbeitgeber spart dein Gehalt ein. Es gibt Behörden in diesem Land, die unbedingt Personal einsparen sollen, wo es nur geht. Manche nehmen dann Sonderurlauber mit Handkuss! Da spart man auf dem Papier einige Zeit eine Stelle ein, wie es die Sparvorgaben vorsehen. Oft kommen die MA ja irgendwann nicht wieder. Also hat man dann einen außer der Reihe eingespart.

so kann man die Sparvorhaben einhalten - das ist auch aus Arbeitgebersicht nicht immer ein Nachteil.
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#9

...als Beamter kann man sich beurlauben lassen, wenn der Dienstherr mitspielt...als Angestellter wird das wohl eher nichts...
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#10

Hallo  erstmal.
Thema ist zwar schon älter, aber gebe auch gerne etwas Würze dazu ;-)

Natürlich ist eine Freistellung im ÖD immer möglich.
Egal ob Pensonärsbeansprucher oder armer Rentenbeansprucher lol.

Es kommt eben auf die Zeitdauer und den Grund an. Natürlich auch auf die Jahre die man schon dabei ist.

Dann eben ob bezahlt oder unbezahlt .

Ganz einfach offen und ehrlich mit dem Personalchef darüber reden oder zuerst mit dem direkten Vorgesetzen.
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#11

Ein Antrag auf unbezahlte Freistellung geht vielleicht durch, wenn die Arbeit irgendwie verteilt werden kann, denn dann wird ja kein Gehalt gezahlt. Das heißt "Antrag auf unbezahlte Arbeitsbefreiung". Nicht Sonderurlaub!
Ich mache das manchmal ein paar Tage, wenn mein Urlaub nicht reicht.
Dein Problem ist sicher eher, wer deine Arbeit macht.
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