..aha... und was ist nun mit GWG und AHK gemeint und welchen Zusammenhang gibt es da zum Nettowert? :-D
Mit GWG ist vermutlich geringwertiges Wirtschaftsgut gemeint?
Ein Router funktioniert selbstverständlich auch ohne PC ;-)
Beatrix
Es gibt eine ganze Reihe Geräte, die "allein" nicht sinnvoll nutzbar sind. Können z.B. auch Beamer, Drucker, Monitore sein. Auch ein purer PC ist ohne Monitor, Maus und/oder Tastatur oder anderen Steueranschluss "sinnlos".
Ich weiß nur, dass wir (Kreisverwaltung) diese Dinge zumindest bei der Inventarisierung aufnehmen. Haushalterisch habe ich leider keine Ahnung...
Beatrix
Ja das stimmt. In unserer Dienstanweisung wurde z.B. festgeschrieben, dass PC´s mit Monitoren zusammen zu aktivieren sind...
Kommt evtl. auf das Bundesland an. In Baden-Württemberg kommt es bei den beweglichen Vermögensgegenständen darauf an, ob diese selbständig verwertbar sind und nicht selbständig nutzbar.
Ein Router ist selbständig verwertbar, demzufolge wäre er in BaWü zu bilanzieren, wenn nicht von der Vereinfachungsregel gebraucht gemacht wurde. Hier kann der Bürgermeister festlegen, dass alles bis 1000 € sofort in den Aufwand wandert. Die beweglichen Vermögensgegenstände sind dann bis zu diesem Betrag netto nicht im haushaltsrechtlichen Abschluss zu aktivieren.
Abgesehen von der Aktivierung im Abschluss, sollten Vermögensgegenstände die sofort im Aufwand landen in einem separaten Verzeichnis geführt werden um später eine Übersicht zu haben, was wurde beschafft und was ist noch vorhanden.
Die kamerale Sachgesamtheit bezüglich PC mit Monitor und Drucker gibt es in BaWü für die Kommunen die bereits das neue Haushaltsrecht nutzen nicht mehr. Diese Geräte sind einzeln zu aktiveren. Wieder unter der Beachtung der vom Bürgermeister gesetzten Wertgrenze.