12.09.2018, 19:50
Guten Tag,
zum 01.03.2016 wurde ich aus der E09, Stufe 5 in die E10, Stufe 4 (mit Garantiebetrag, bzw. Auffüllbetrag) höhergruppiert aufgrund der Übernahme von höherwertigeren Aufgaben.
Im Zuge der stufengleichen Höhergruppierung wurden die Regelungen für die Garantiebeträge abgeschafft. Nun gab es die Tariferhöhung zum 01.03.2018. Da es keine Regelungen für die Garantiebeträge mehr gibt, hat unsere Personalabteilung die Garantiebeträge neu berechnet (Unterschiedsbetrag von neuer E10, Stufe 4 zur neuen E9b, Stufe5). Unglücklicherweise hat sich in meinem Fall die Differenz verringert, sodass mein Auffüllbetrag nun deutlich gekürzt wurde. Meines Erachtens hätte der Garantiebetrag als Festbetrag stehenbleiben müssen, da es keine Regelungen gibt, ihn neu zu berechnen. Können Sie mir hierbei weiterhelfen? Gibt es Vergleichsfälle? Vielen Dank im Voraus!
zum 01.03.2016 wurde ich aus der E09, Stufe 5 in die E10, Stufe 4 (mit Garantiebetrag, bzw. Auffüllbetrag) höhergruppiert aufgrund der Übernahme von höherwertigeren Aufgaben.
Im Zuge der stufengleichen Höhergruppierung wurden die Regelungen für die Garantiebeträge abgeschafft. Nun gab es die Tariferhöhung zum 01.03.2018. Da es keine Regelungen für die Garantiebeträge mehr gibt, hat unsere Personalabteilung die Garantiebeträge neu berechnet (Unterschiedsbetrag von neuer E10, Stufe 4 zur neuen E9b, Stufe5). Unglücklicherweise hat sich in meinem Fall die Differenz verringert, sodass mein Auffüllbetrag nun deutlich gekürzt wurde. Meines Erachtens hätte der Garantiebetrag als Festbetrag stehenbleiben müssen, da es keine Regelungen gibt, ihn neu zu berechnen. Können Sie mir hierbei weiterhelfen? Gibt es Vergleichsfälle? Vielen Dank im Voraus!