Gehalt Quereinsteiger
#1

Hallo,
wie ist eine gelernte Bürokauffrau einzustufen, die neu bei der Sparkasse anfängt?
Arbeitserfahrung: 12 Jahre bei einer anderen Bank und 24 Jahre Erfahrung in dem Bereich, in dem sie künftig eingesetzt wird.
Der letzte Arbeitgeber (12 Jahre) ist so halb öffentlicher Dienst.

Mir geht es darum: Ist dann nur max. E4 möglich oder gilt die Mitarbeiterin dann als "gelernt" und kann auch höhere Stufen bekommen?
Dankeschön.
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#2

Bei der Entgeltgruppe kommt es auf die übertragenen Aufgaben an, siehe die folgenden Tätigkeitsmerkmale:

https://www.kommunalforum.de/tvoed_eingr...kassen.php

Lediglich bei den Stufen wird Berufserfahrung berücksichtigt.
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#3

Geht es um die Ausbildungs- und Prüfungspflicht? Dann kann dieser einer höheren Eingruppierung entgegenstehen. Aber man würde trotzdem das Gehalt der Wertigkeit der Aufgaben bekommen. In der aktuellen Tarifrunde wurde auch vereinbart, dass die Zulage ab dem ersten Monat (nicht mehr vierten Monat) bezahlt wird.
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#4

(25.07.2023, 14:21)Gast schrieb:  Geht es um die Ausbildungs- und Prüfungspflicht? Dann kann dieser einer höheren Eingruppierung entgegenstehen. Aber man würde trotzdem das Gehalt der Wertigkeit der Aufgaben bekommen. In der aktuellen Tarifrunde wurde auch vereinbart, dass die Zulage ab dem ersten Monat (nicht mehr vierten Monat) bezahlt wird.

Die Ausbildungs- und Prüfungspflich gibt es bei Sparkassen glaube ich gar nicht, zumindest finde ich in den oben verlinkten Tätigkeitsmerkmalen dazu nichts.
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#5

(25.07.2023, 17:37)Gast schrieb:  Die Ausbildungs- und Prüfungspflich gibt es bei Sparkassen glaube ich gar nicht, zumindest finde ich in den oben verlinkten Tätigkeitsmerkmalen dazu nichts.

Da glaubst du falsch. Siehe TVöD-S
https://www.vka.de/assets/media/docs/0/T...023(1).pdf
Vorbemerkungen zur Entgeltordnung Nr. 7 Abs. 7

"(7) Die Absätze 1 bis 6 gelten im Bereich der Sparkassen mit folgenden Maßgaben entsprechend:
a) Absatz 2 Satz 3 gilt in folgender Fassung: „ Satz 1 und 2 gelten nur für nicht auf der Fallgruppe 1 der Entgeltgruppen 5 bzw. 9b aufbauende Eingruppierungen.“
b) Die Abschlussprüfung für den Beruf der Bankkauffrau/des Bankkaufmanns oder eine entsprechende Prüfung an einer Sparkassenschule, die als Zulassungsvoraussetzung für den Besuch des Sparkassenfachlehrgangs anerkannt ist, gelten als Erste Prüfung."
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