Gewählt in Personalrat und zeitgleich gewählt in Stadtvertretung
#1

Städtisch angestellte Person ist in den Personalrat gewählt worden und noch vor der konstituierenden Sitzung zum Personalrat auch in die Stadtvertretung derselben Stadt gewählt worden. Ist das zulässing? Hier entscheidet die Person ggf. in beiden Gremien über Einstellungen, Eingruppierungen etc...?
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#2

Die Regelungen in den 16 Bundesländern zur Unvereinbarkeit von bestimmten Funktionen mit einer Sitz in der Stadtvertretung sind unterschiedlich. Auch die Vorgaben hinsichtlich Personalräte sind ggf. unterschiedlich. Daneben sind auch die Entscheidungsrechte von Personalrat und Stadtvertretung unterschiedlich ausgestaltet. Als solches reichen die Informationen nicht aus um die Zulässigkeit bewerten zu können.
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#3

Es geht um eine Stadt in Schleswig-Holstein. Die Stadtvertretung entscheidet u.a. auch über die Vorlagen des Hauptausschuss, der Einstellungen, Eingruppierung etc. beschließt.
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#4

Die grundlegendere Frage ist m. E., ob man überhaupt gleichzeitig Mitglied der Stadtvertretung und Beschäftigter sein kann, also sozusagen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zur glechen Zeit. Das geht eigentlich allenfalls als Bauhofarbeiter oder Stadtgärtner etc., aber nicht als Verwaltugskraft.
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#5

(15.05.2023, 12:53)Gast schrieb:  Die grundlegendere Frage ist m. E., ob man überhaupt gleichzeitig Mitglied der Stadtvertretung und Beschäftigter sein kann, also sozusagen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zur glechen Zeit. Das geht eigentlich allenfalls als Bauhofarbeiter oder Stadtgärtner etc., aber nicht als Verwaltugskraft.
In Schleswig-Holstein, wo der Fall laut Sachverhalt stattfindet, geht das auch für Verwaltungskräfte unterhalb der Funktionsebene der Laufbahngruppe 2 (§ 31a Absatz 1 Nr. 1 GO SH).
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