Meine Freundin hat eine Tätigkeit in der Schulkindbetreuung bei einer Gemeinde in BW begonnen. Sie hat einen Arbeitsvertrag nach TVöD.
Meine Frage: Müsste sie nicht nach s3 TVöD bezahlt werden? Sie bekommt EG 3 TVöD.
Was steht zur Anwendung des Tarifvertrags genau im Arbeitsvertrag?
Welche Qualifikation hat sie?
Das Arbeitsverhältnis bestimmt sich nach der durchgeschriebenen Fassung des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) für den Dienstleistungsbereich
Verwaltung (TVöD-V) und den ergänzenden, ändernden oder ersetzenden Tarifverträgen in der für den Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) jeweils geltenden Fassung einschließlich des Tarifvertrages zur Überleitung der Beschäftigten der kommunalen Arbeitgeber in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (§ 1 Abs. 2 TVÜ-VKA). Außerdem finden die im Bereich des Arbeitgebers jeweils geltenden sonstigen einschlägigen Tarifverträge Anwendung. Hiervon abweichend findet der Bezirkszusatztarifvertrag Nr.
2 zum BMT-G II vom 29. November 1974 über die Erhaltung von Besitzständen gemäß § 68 Abs. 2 BMT-G keine Anwendung.
Beim Wechsel in einen anderen Dienstleistungsbereich desselben Arbeitgebers gilt die jeweilige durchgeschriebene Fassung für diesen Dienstleistungsbereich.
Sie hat einen Beruf erlernt als Fleischeifachverkäuferin 35 Jahre im Beruf und ist seit 20 Jahren Trainerin in einem Sportverein. Trainiert Kinder
Ggf. erfolgt hier die Eingruppierung nach dem Allgemeinen Teil der Entgeltordnung, so dass keine "S-Entgeltgruppe" einschlägig ist.
Was sind die Tätigkeiten? Wenn der Abschnitt SuE zum Tragen kommt könnte es S2 sein. Soweit es Tätigkeiten nach dem Abschnitt sind gehen diese Eingruppierungen nach dem allgemeinen Abschnitt vor.