GmbH als Nebentätigkeit?
#1

Eine Frage zu "Nebentätigkeiten". Wie ist es, wenn ich eine GmbH ohne operatives Geschäft habe, die zudem auch kein gewerbliches Geschäft betreibt (ich bin 100% Gesellschafter)? Muss ich diese dem Arbeitgeber anzeigen? Findet sich zu dem Thema irgendwas im Tarifvertrag? Irgendwie habe ich dazu nix gefunden.
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#2

Als Ergänzung noch: Ich bezahle mir kein Gehalt. Somit wäre es keine Nebentätigkeit (mit Entgelt) oder?
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#3

Der Sachverhalt ist noch etwas knapp. Aber es könnte sich wohl um die bloße Verwaltung des eigenen Vermögens handeln. Das gilt dann nicht als Nebentätigkeit.

Aber nach TVöD besteht eh nur eine Pflicht zur Anzeige von Nebentätigkeiten (anders als bei Beamten, die teilweise eine vorherige Genehmigung benötigen).

Allerdings kann der Arbeitgeber nach TVöD die Nebentätigkeit untersagen oder mit Auflagen versehen, wenn diese geeignet ist, die Erfüllung der arbeitsvertraglichen Pflichten der Beschäftigten oder berechtigte Interessen des Arbeitgebers zu beeinträchtigen. Das könnte vielleicht der Fall sein, wenn Du mit Deiner GmbH im Wettbewerb mit der Sparkasse stehst oder in anderer Weise in Kontakt mit den Kunden Deiner Sparkasse trittst.
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#4

Ja, das ist ganz genau richtig. Es handelt sich um eine reine vermögensverwaltende GmbH für mich persönlich (100% Gesellschafter). Also ohne externe Tätigkeiten, weder operativ noch irgendwelcher gewerblicher Natur. Ich berate also auch niemanden, sodass eigtl. kein Wettbewerbsverhältnis zur Sparkasse entstehen sollte oder?
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