Höchstmögliche Entgeltgruppe ohne Berufsabschluss im Bereich SuE?
#1

Guten Tag,

soviel ich als (später) Quereinsteiger im Bereich der Erziehungshilfen weiß, ist es wohl so, dass sich die Entgelt*gruppe* danach richtet, welches Aufgaben"level" man übernommen bzw. übertragen bekommen hat.

Mein höchster Bildungsabschluss liegt im universitären Bereich (Diplom), hat allerdings keinen Bezug zum Sozial- und Erziehungsdienstes.

Nachdem ich mich ein wenig eingelesen habe, wie der TVöD SuE funktioniert, entstand bei mir die Frage (sofern man diese so allgemein beantworten kann):

Welche maximale Entgeltgruppe ist für einen Mitarbeiter im Sozial- und Erziehungsdienst ohne Berufsabschluss für diesen Bereich eigentlich möglich (oder realistisch)?

Umfassende langjährige Vorerfahrungen in der Kinder- und Jugendarbeit sind vorhanden, aber allesamt nicht aus einer beruflichen Tätigkeit heraus.

Die Einrichtung, die ich im Blick habe, setzt nach eigener Aussage den TVöD SuE zwar nicht 1:1 um, orientiert sich aber eng daran.

Vielen Dank.
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#2

Keine Erfahrung in der beruflichen Tätigkeit, kein entsprechender Abschluss bedeutet im Prinzip keine Anerkennung als Fachkraft, bedeutet eigentlich kaum Chance auf Einstellung (mit langfristiger Perspektive).
Ggf mit Gleichwertigkeit ohne Fachkraft der Jugendhilfe zu sein.
Je nach Bedarf oder individueller Situation kann da natürlich trotzdem was möglich sein, aber auf Tarif würde ich da mittelfristig eher nicht setzen. Sagt die Leitung eines Trägers.
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#3

(03.11.2023, 22:52)Gast schrieb:  Welche maximale Entgeltgruppe ist für einen Mitarbeiter im Sozial- und Erziehungsdienst
ohne Berufsabschluss für diesen Bereich eigentlich möglich (oder realistisch)?
Rechtlich möglich wäre S 18. Realistisch ist das aber nicht. S 15 habe ich selbst schon erlebt.
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#4

Vielen Dank für die bisherigen Antworten...

Wenn ich ehrlich sein darf, kann ich manche Aussagen aus Beitrag #2 nicht wirklich nachvollziehen:
Zumindest zwischen den Zeilen klingt es so als wären nur Erfahrungswerte aus *beruflicher* Tätigkeit "etwas wert"...
Aber warum sollte das so sein?! Das erschließt sich mir nicht, sofern man sie nachweisen kann...

Zum Glück spiegelt das auch nicht die Einstellung der meisten Leitungskräfte wieder, bei denen ich mich bislang vorstellte. Da wurde sogar sinngemäß gesagt: Quereinsteiger im reiferen Lebensalter, noch dazu als Mann... Wink
[da "Mangelware" in diesem Bereich] mit hohem Bildungsabschluss und zudem so umfangreichen und breitbandigen Erfahrungswerten in der Kinder- und Jugendhilfe, dass sowas die meisten frisch ausgebildeten Erzieher-Kolleg. nicht mitbringen würden... + viel Lebenserfahrung (die man bekanntlich in keiner Ausbildung lernen kann)
+ generelle Leitungserfahrung (wenn auch in anderer Branche)...

Das höchste Angebot, das ich bislang hatte, war die S13... Allerdings als Lehrer übers Landesschulamt...

In einer Broschüre von verdi las ich mal irgendwo, S4 sollte möglich sein = man arbeitet als Erzieher, aber ohne Berufsabschluss. S3 ist: man arbeitet als Sozialassistent / Kinderpfleger, aber ohne Berufsabschluss.

Man erlaube mir die Meinung: Wer so wie in #2 *in der heutigen Zeit* an die Sache rangeht, hat regional entweder keinen ausgeprägten Personalmangel oder kein Interesse an wirklich fähigen Leute (die nicht notwendigerweise einen Berufsabschluss dafür mitbringen müssen). So gewinnt man jedenfalls keine...
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#5

Guten Tag, # 2 hier.
Lesen Sie doch bitte mal was eine Fachkraft der Jugendhilfe ausmacht sollten Sie in dem Bereich arbeiten möchten. Dann vergleichen Sie Ihren Abschluss damit. In der Jugendhilfe gibt es ein Fachkräftegebot. Ihre Lebenserfahrung zählt leider gar nichts. Ihre relevante Berufserfahrung hingegen schon. Das denken sich nicht die jeweiligen Leitungskräfte aus, sondern das ist etwas was sie ihn ihren Leistungs und Entgeltvereinbarungen stehen haben müssen.
Sad but true.
Hat aber auch was gutes.
Ich kann ja auch nicht als Pilot arbeiten, finden die Piloten und Passagiere bestimmt auch gut.
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#6

Übrigens wenn man das ändern wollen würde, müsste man Landesrahmenverträge ändern (lassen). Zumindest in vielen Bundesländern. Das wurde bis jetzt immer nur temporär getan (Flüchtlingskrise I). Sie sehen, das hat also nichts mit den jeweiligen Arbeitgebern zu tun, sondern auch mit dem Schutz der jeweiligen Berufe und der etwaigen Klienten.
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