10.10.2023, 16:34
Höhe des Mutterschutzlohns ist, so hab ich es verstanden, der Durchschnittslohn der letzten drei Monate vor eintreten der Schwangerschaft. In meinem Fall wäre das mein Ausbildungsgehalt (bis 10.09.23), da ich erst seit diesem Schuljahr in Vollzeit arbeite und nicht mein derzeitiger Lohn (Vollzeit angestellt seit 11.09), sollte ich jetzt ein Beschäftigungsverbot erhalten. Habe ich das richtig verstanden?