17.10.2022, 14:45
Hallo,
ich bin in der Buchhaltung einer Kommune tätig und in der EG 9a eingruppiert.
Nun habe ich einen Antrag auf Überprüfung meiner mir übertragenen Tätigkeiten gestellt und ggfs. auf Höhergruppierung.
Nun kann es durchaus möglich sein, dass meine mir übertragenen Tätigkeiten eine Stellenbewertung der Entgeltgruppe 9c ergeben könnten.
Ich habe aber weder den AII, noch ein Studium vorzuweisen, noch bin ich Bilanzbuchhalterin. Und außerdem erst seit 14 Jahren im öffentlichen Dienst tätig.
Könnte ich trotzdem ggfs. in die EG 9c eingruppiert werden, auch wenn ich nicht die Voraussetzungen dafür habe? Oder ist es möglich eine persönliche Zulage (Differenz 9a zu 9c) zu erhalten?
Für Infos wäre ich sehr dankbar.
Viele Grüße
ich bin in der Buchhaltung einer Kommune tätig und in der EG 9a eingruppiert.
Nun habe ich einen Antrag auf Überprüfung meiner mir übertragenen Tätigkeiten gestellt und ggfs. auf Höhergruppierung.
Nun kann es durchaus möglich sein, dass meine mir übertragenen Tätigkeiten eine Stellenbewertung der Entgeltgruppe 9c ergeben könnten.
Ich habe aber weder den AII, noch ein Studium vorzuweisen, noch bin ich Bilanzbuchhalterin. Und außerdem erst seit 14 Jahren im öffentlichen Dienst tätig.
Könnte ich trotzdem ggfs. in die EG 9c eingruppiert werden, auch wenn ich nicht die Voraussetzungen dafür habe? Oder ist es möglich eine persönliche Zulage (Differenz 9a zu 9c) zu erhalten?
Für Infos wäre ich sehr dankbar.
Viele Grüße