05.02.2017, 20:45
Sehr geehrtes Forum,
habe folgende Frage bzgl. der Höhergruppierung als Pflegepädagoge mit Bachelorabschluss.
Mein AG bzw. unser Personaler beruft sich in einem Schreiben auf den TVÖD §12 Abs. 2 (Tätigkeitsmerkmale), ich soll nun für ca. drei Monate eine Arbeitsaufzeichnung anfertigen?
Ist das zulässig?
Bedanke mich für eine Rückmeldung
Roeli1966
habe folgende Frage bzgl. der Höhergruppierung als Pflegepädagoge mit Bachelorabschluss.
Mein AG bzw. unser Personaler beruft sich in einem Schreiben auf den TVÖD §12 Abs. 2 (Tätigkeitsmerkmale), ich soll nun für ca. drei Monate eine Arbeitsaufzeichnung anfertigen?
Ist das zulässig?
Bedanke mich für eine Rückmeldung
Roeli1966