20.08.2013, 21:27
Guten Abend,
mal eine Frage an die Arbeitsrechtsexperten hier im Forum.
Bis Dezember letzten Jahres war ich im Einwohnermeldeamt (EG 6) meiner Gemeinde beschäftigt. Dann wurde ein Kollege im Liegenschaftsamt schwer krank und da dort schon vorher Personalmangel herrschte bin ich vorrübergehend dorthin versetzt wurden.
Auf die Stelle (EG 8), die intern ausgeschrieben wurde, habe ich mich im Juni erfolgreich beworben.
Eigentlich bin ich davon ausgegangen sofort in EG 8 höhergruppiert zu werden. Das Personalamt möchte mich jedoch erst nach einem halbem Jahr Probezeit, also im Dezember, in die EG 8 eingruppieren.
Nun meine Frage. Ist dies tarifrechtlich in Ordnung?
Erstens besetze ich die Stelle ja schon seit Dezember 2012.
Zweitens habe ich gehört, dass die Probezeit keine niedrigere Entgeltgruppe rechtfertigt.
Vielen Dank schonmal
MfG
Chris
mal eine Frage an die Arbeitsrechtsexperten hier im Forum.
Bis Dezember letzten Jahres war ich im Einwohnermeldeamt (EG 6) meiner Gemeinde beschäftigt. Dann wurde ein Kollege im Liegenschaftsamt schwer krank und da dort schon vorher Personalmangel herrschte bin ich vorrübergehend dorthin versetzt wurden.
Auf die Stelle (EG 8), die intern ausgeschrieben wurde, habe ich mich im Juni erfolgreich beworben.
Eigentlich bin ich davon ausgegangen sofort in EG 8 höhergruppiert zu werden. Das Personalamt möchte mich jedoch erst nach einem halbem Jahr Probezeit, also im Dezember, in die EG 8 eingruppieren.
Nun meine Frage. Ist dies tarifrechtlich in Ordnung?
Erstens besetze ich die Stelle ja schon seit Dezember 2012.
Zweitens habe ich gehört, dass die Probezeit keine niedrigere Entgeltgruppe rechtfertigt.
Vielen Dank schonmal
MfG
Chris