Höhergruppierung nach E 7
#1

Hallo!

Mir wurde heute  mitgeteilt dass mein Antrag auf Höhergruppierung von 5 nach 7 zugestimmt wurde. Habe im Jahr 2017 das erste mal einen Antrag gestellt, der seinerzeit abgelehnt wurde. Dann habe ich in diesem Jahr Ende Juli erneut einen Antrag gestellt aufgrund eines Urteils vom Bundesarbeitsgericht, dem nun stattgegeben wurde. Jetzt will man mich von der Altersstufe 6 zurück in die Altersstufe 4 setzen. Geht das, ich dachte bei Höhergruppierung geht das altersstufengleich?

Ich bin seit 1988 im Öffentlichen Dienst und seit dem Jahr 1992 Schulhausmeister. Werde so Gott will im nächsten Jahr also im Januar 2024 In Rente sein.
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#2

Wenn die "Höhergruppierung" nicht auf geänderten Aufgaben basiert, sondern ein Eingruppierungsirrtum korrigiert wird, dann muss die Stufenlaufzeit nachgebildet werden. Kann im Ergebnis zu einer niedrigeren Stufe führen.
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