Höhergruppierung von E 9 a in E 9 b ohne BL II
#1

Sehr geehrte Damen und Herren,

ist eine Höhergruppierung von E 9 a nach E 9 b ohne BL II möglich? Meine Tätigkeiten umfassen u.a. Vergabewesen (IT. Beschaffungen) Haushaltswesen (Budgetverantwortlicher sowie HH-Aufstellung im Ergebnis- und auch investiven Haushalt).
Wieviel sog. umfassende Kenntnisse sind hierzu notwendig?
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#2

Welcher Tarifvertrag? Soweit TVöD: Greift die Ausbildungs- und Prüfungspflicht?
Für eine Eingruppierung in der E9b müssen zumindest 50% entsprechende Aufgaben dauerhaft übertragen sein. Daneben sind ggf. Dinge wie Anforderungen an die Person (insbesondere Ausbildungs- und Prüfungspflicht) zu beachten
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