06.10.2023, 13:48
Hallo zusammen,
seit dem 1. Quartal 2012 bin ich Leiter der Finanzen bei einer Kommune in Hessen. Anfangs habe ich die EG 10 bekommen und nach einem Antrag auf Höhergruppierung erhielt ich seit Mitte 2016 die EG 11 (ohne Stellenbewertung). Nun habe ich im letzten Monat (09/2023) erneut einen Antrag auf Höhergruppierung gestellt. Ich habe eine Arbeitsplatzbeschreibung erstellt, die an eine Außenstehenden (Consulting-Firma) gesendet wurde zur Bewertung.
Als Antwort erhielt ich als Abschlussstellungnahme Folgendes:
"Aus der uns zugereichten Arbeitsplatzbeschreibung sind die Merkmale "besondere Schwierigkeit und Bedeutung" zwar grundsätzlich den tarifrechtlichen Anforderungen entsprechend erfüllt, die darüber hinaus zwingend erforderlichen Merkmale "Maß der Verantwortung" sehen wir aus der uns zugereichten Arbeitsplatzbeschreibung jedoch nicht entsprechend den tarifrechtlichen Anforderungen von mehr als 50 % erfüllt, so dass eine Eingruppierung der Stelle in die EG 11 TVöD tarifgerecht ist. Eine darüber hinausgehende Eingruppierung in die EG 12 TVöD oder höher jedoch zu verneinen ist. Die Eingruppierung der Stelle in die EG 11 TVöD ist tarifgerecht."
Abschließend heißt es noch, dass der Dienstherr jedoch ausgehend von der fachlichen Eignung und Leistung des Stelleninhabers ziehen kann und auch ziehen muss.
Problem hier ist jedoch, dass das bei uns nicht gemacht wird, sondern nur die reine Bewertung gesehen wird. Also würde ich weiterhin die 11 bekommen.
Aber grundsätzlich habe ich das Problem bzw. sehe meine Verantwortung schon anders, oder zumindest mehr als 50% (Haushalt, Jahresabschluss, Controlling, Budgetverantwortung, Anordnungsbefugnis, Gebühren selbst kalkulieren. Hebesätze vorschlagen und "verteidigen", Kita-Gebühren berechnen etc.) Dies alles wird von mir erstellt etc.
Kennt sich hier jemand aus, wie wird das besagte "Maß der Verantwortung" "berechnet" oder ermittelt?
Jeder, mit dem ich gesprochen habe bis jetzt, sieht meine Verantwortung, nur der "Bewerter" nicht.
Wäre dankbar für Tipps, Hinweise oder sonstiges, wie auch der Bewerter zu einem anderen Prozentsatz meiner Verantwortung kommen könnte (eine erneute Bewertung ist möglich).
Im voraus danke an die Runde! Falls zusätzliche Infos benötigt einfach melden...
Grüße
seit dem 1. Quartal 2012 bin ich Leiter der Finanzen bei einer Kommune in Hessen. Anfangs habe ich die EG 10 bekommen und nach einem Antrag auf Höhergruppierung erhielt ich seit Mitte 2016 die EG 11 (ohne Stellenbewertung). Nun habe ich im letzten Monat (09/2023) erneut einen Antrag auf Höhergruppierung gestellt. Ich habe eine Arbeitsplatzbeschreibung erstellt, die an eine Außenstehenden (Consulting-Firma) gesendet wurde zur Bewertung.
Als Antwort erhielt ich als Abschlussstellungnahme Folgendes:
"Aus der uns zugereichten Arbeitsplatzbeschreibung sind die Merkmale "besondere Schwierigkeit und Bedeutung" zwar grundsätzlich den tarifrechtlichen Anforderungen entsprechend erfüllt, die darüber hinaus zwingend erforderlichen Merkmale "Maß der Verantwortung" sehen wir aus der uns zugereichten Arbeitsplatzbeschreibung jedoch nicht entsprechend den tarifrechtlichen Anforderungen von mehr als 50 % erfüllt, so dass eine Eingruppierung der Stelle in die EG 11 TVöD tarifgerecht ist. Eine darüber hinausgehende Eingruppierung in die EG 12 TVöD oder höher jedoch zu verneinen ist. Die Eingruppierung der Stelle in die EG 11 TVöD ist tarifgerecht."
Abschließend heißt es noch, dass der Dienstherr jedoch ausgehend von der fachlichen Eignung und Leistung des Stelleninhabers ziehen kann und auch ziehen muss.
Problem hier ist jedoch, dass das bei uns nicht gemacht wird, sondern nur die reine Bewertung gesehen wird. Also würde ich weiterhin die 11 bekommen.
Aber grundsätzlich habe ich das Problem bzw. sehe meine Verantwortung schon anders, oder zumindest mehr als 50% (Haushalt, Jahresabschluss, Controlling, Budgetverantwortung, Anordnungsbefugnis, Gebühren selbst kalkulieren. Hebesätze vorschlagen und "verteidigen", Kita-Gebühren berechnen etc.) Dies alles wird von mir erstellt etc.
Kennt sich hier jemand aus, wie wird das besagte "Maß der Verantwortung" "berechnet" oder ermittelt?
Jeder, mit dem ich gesprochen habe bis jetzt, sieht meine Verantwortung, nur der "Bewerter" nicht.
Wäre dankbar für Tipps, Hinweise oder sonstiges, wie auch der Bewerter zu einem anderen Prozentsatz meiner Verantwortung kommen könnte (eine erneute Bewertung ist möglich).
Im voraus danke an die Runde! Falls zusätzliche Infos benötigt einfach melden...
Grüße