Wir haben hier gerade eine Diskussion.
Ist es möglich, dass ein freigestelltes Personalratsmitglied Heimarbeit macht?
Ich meine z.B., dass man täglich von 7 Uhr bis 12 Uhr in der Dienststelle vor Ort ist, und dann von 12:30 bis 16:15 zuhause "offline" arbeitet. Protokolle schreiben, Schriftverkehr vorbereiten, usw...
Bin mal gespannt was ihr meint.
Würde behaupten NEIN
Da auch ein PR - Mitglied ein Entgeld für seine Tätigkeit vom Arbeitgeber bekommt, kann der Arbeitgeber bestimmen, wo er sich aufhält.
Wenn der Arbeitgeber zustimmt, was unwahrscheinlich ist, da keine Möglichkeit besteht kurzfristig Besprechungen oder Kollegentermine zu machen.
mfG BBH
Wenn es eine Vereinbarung über Telearbeit gibt, warum sollte dann ein freigestelltes PR-Mitglied davon ausgeschlossen sein? Was ist der Unterschied zwischen Telearbeit eines PR und Telearbeit eines Sachgebietsleiters oder dergleichen? Ich sehe da keinen Unterschied.
Wenn es eine Vereinbarung über Telearbeit/Heimarbeit gibt, dann ist es evtl. auch für ein PR-Mitglied möglich. Das kommt dann auf den Inhalt der Vereinbarung an und wie Z.B. Datenschutz gewährleistet wird...
Beatrix
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grundsätzlich sollte das möglich sein. Praktisch hätte ich da aber meine Bedenken. Wir hatten dieses Thema auch schon.
Personalratsmitglieder, insbesondere freigestellte PR-Mitglieder, sollten doch für alle Beschäftigten ansprechbar bleiben und zwar nicht nur Vormittags oder am Telefon.
Teilnehmer der Telearbeit sind zwar grundsätzlich erreichbar, aber während der Telearbeitszeit nur telefonisch. Wir hatten dazu im Gremium Bedenken, aber sicherlich kann darüber nachgedacht werden.
Es wäre einmal Interessant, wie andere Personalräte den Fall beurteilen.
LG
Deswegen habe ich die Frage hier mal in den Raum geworfen.
Bei uns wird auch die Meinung vertreten, dass es im Grundsatz möglich wäre. Auch hier wird der der Punkt der persönlichen Erreichbarkeit als Knackpunkt angesehen.
Ich weiss allerdings, dass im Bereich der Bundeswehr (nicht Kommune, schon klar ;-) ) in der Tat freigestellte Personalräte Telearbeit machen.
Gibt es eine DV über die Telearbeit, ist es klar, dass ein freigestelltes PR-Mitglied dies auch beantragen kann.
Nach dem Gesetzt darf ihm kein Nachteil, allerdings auch kein Vorteil, zukommen, dass er/sie freigestellt werden kann.
Daher kann ich die Frage nicht ganz nachvollziehen.