Herabstufung TV-H Gruppe
#1

Hallo, 

Habe mich angemeldet, weil ich mal mich für meine Frau informieren muss. Sie ist total fertig mit den Nerven. 

Meine Frau arbeitet in Gruppe 13 als Vertretungslehrerin laut Vertrag aber hauptsächlich in InteA Klassen. Da sie nur Magister hat, wird sie nicht als Lehrer anerkannt. 
Sie hatte im Nicht-EU Land Mazedonien ihr Studium abgeschlossen. Hier Magister gemacht und noch DAF als komplettes Studium absolviert. Drei Abschlüsse reichen ihr, sie will keinen weiteren. Aber das nur als Info am Rande. 

Sie hatte jetzt die Schule in Hessen gewechselt und ein wenig Pause eingelegt. 

Die neue Schule bzw. das Schulamt hat auch gewechselt und hier soll sie laut neuer Entgeltverordnung in Gruppe 12 eingruppiert werden. Gleiche Stufe. Weil sie laut neuer Verordnung nun nicht mehr die Qualifikation hat, die sie vorher aber wohl hatte. 

Ist das überhaupt rechtens jemanden herabzusetzen?

Nach was für Kriterien könnte das Schulamt hier nun gehen, dass sie herabgestuft werden darf? 

Müssten dann nicht alle Lehrer, die auf dieser Art arbeiten und 13 hatten, herabgestuft werden?

Kann man sich an jemanden wenden? Personalrat?
Gibt es da eine Adresse oder Email?

Meine Frau soll mal das alte Schulamt anfragen. Dort hatte sie einen guten Sachbearbeiter. Mal sehen was er dazu sagt, aber ich denke das muss über den Rechtsweg gehen. Vertrag ist aber noch nicht unterschrieben.

Sollten wir unterschreiben?

Dankeschön und Grüße
Helmut
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#2

"Müssten dann nicht alle Lehrer, die auf dieser Art arbeiten und 13 hatten, herabgestuft werden?"
Ggf. gibt es Besitzstandsregelungen für Lehrer die ohne Unterbrechung tätig sind. Dass man bei Neueinstellung dann anders behandelt wird kommt bei geänderten Regelungen im Tarifvertrag immer wieder vor.

"Sollten wir unterschreiben?"
Wenn man bereit ist den Vertrag anzunehmen oder man sich sicher ist, dass ein Anspruch auf E13 besteht (dann lässt sich der durchsetzen und der Vertrag schadet nichts bzw. ist Voraussetzung um überhaupt Ansprüche durchzusetzen). Wenn man eine bessere Option hat nimmt man die an.

"Kann man sich an jemanden wenden? Personalrat?"
Als Gewerkschaftsmitglied an diese. Anwälte beraten gegen Geld zu Arbeitsrechtsfragen. Aber man muss schon einen finden der davon genug versteht. Wenn man den Vertrag angenommen hat kann man den Sachverhalt mit dem PR erörtern. Vorher ist es meist recht schwer den Kontakt zu bekommen.
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