Herabstufung um 2 Stufen
#1

Hallo zusammen, 

Ich arbeite bei einer Kommune. Dort hatte ich 13 Jahre lang eine EG 8 Stelle. Durch Krankheit habe ich jetzt mein Beschäftigungsfeld gewechselt und habe einen neuen Arbeitsvertrag bekommen. Meine neue Stelle ist in EG 6 eingruppiert. Der Vorgänger, der genau die gleichen Tätigkeiten gemacht hat (wie ich sie nun tun soll), bekam eine EG 8. Mein Arbeitgeber argumentiert damit, dass die Stelle jetzt neu bewertet wurde und die EG 8 bei meinem Vorgänger aus seiner vorangegangenen Tätigkeit resultieren würde. Bei mir ist es ja auch so, dennoch wurde ich herabgestuft. Eine Stellenbeschreibung wurde mir auch nie ausgehändigt. 
Der PR meinte zu mir, dass es eigentlich nicht üblich sei, dass man so herabgestuft wird. Aber sie hätten da keine Chance gehabt, etwas zu unternehmen...
Habt ihr einen Rat für mich?

Danke euch.
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#2

Einen neuen Arbeitsvertrag "bekommt" man nicht, man schließt ihn mit seinem Arbeitgeber ab. Dies geschieht also einvernehmlich und nicht einseitig. Sofern die neue Tätigkeit nach der einschlägigen tarifvertraglichen Regelung (wohl TVöD) zu einer niedrigeren Entgeltgruppe führt, ist das nicht zu beanstanden.

Welche Entgeltgruppe ist denn überhaupt im "neuen Arbeitsvertrag" genannt?
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#3

Vielen Dank für die Nachricht. 
Es ist im neuen Arbeitsvertrag die EG 6 genannt. 

Es geht mir mehr um die Begründung meines AGs, warum der Vorgänger EG 8 auf genau dieser Stelle hatte. 
Es hieß, dass die EG 8 resultierend aus einer vorherigen Tätigkeit sei. Und deswegen auch weiterhin so bezahlt wurde.
Ich hatte auch EG 8, aber mir wurde sie genommen.

Das verstehe ich nicht ganz...
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#4

Du hast ja einen Vertrag unterschrieben, der die Übertragung von Aufgaben nach E6 regelt.

Es bleibt alleine zu prüfen, ob man tatsächlich Aufgaben nach E6 übertragen hat. Man könnte den PR fragen, welche Informationen zur Eingruppierung er erhalten hat. Ggf. sich selber eine Meinung bilden, ob E6 plausibel ist.
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#5

Ich klinke mich da mal ein:

Was wäre denn passiert, wenn die Fragenstellerin / der Fragensteller den angebotenen Vertrag nicht unterschrieben hätte? Hätte sie / er dann womöglich auch weiterhin E8 bekommen? Oder hätte dann eine Kündigung gedroht?
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#6

Durch Krankheit konnte ich meine alte Tätigkeit in EG 8 nicht mehr ausüben. Mein AG weigerte sich erst, mir einen leidensgerechten Arbeitsplatz anzubieten. Es war sogar ein Aufhebungsvertrag im Gespräch. Da bekam ich Angst und nahm die Stelle in EG 6 an.
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#7

Es ist halt seltsam, dass ich mehr verantwortungsvollere Tätigkeiten ausführen soll, als es mein Vorgänger musste. Es wird auf mich auch mehr Druck ausgeübt, so von wegen "muss alles fehlerfrei und rasch" erledigt werden. Wie ich bereits schrieb, wurde auch ein Aufhebungsvertrag erwähnt. Da hab ich natürlich unterschrieben, denn ich habe große Angst vor der Arbeitslosigkeit. 

Der PR war nicht involviert, sprich sagt selber, dass das ganze Vorgehen sehr unnatürlich sei. Normalerweise behalte man seine Entgeltgruppe. So kenne ich das auch bei anderen Kollegen. Keine wurde so zurückgestuft.
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#8

Und was ist jetzt genau Ihre Frage?
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#9

(26.12.2023, 17:32)Gast schrieb:  Ich klinke mich da mal ein:

Was wäre denn passiert, wenn die Fragenstellerin / der Fragensteller den angebotenen Vertrag nicht unterschrieben hätte? Hätte sie / er dann womöglich auch weiterhin E8 bekommen? Oder hätte dann eine Kündigung gedroht?

Ich hatte noch die o.g. Frage gestellt. Ich bin aber nicht der/die ursprüngliche Fragensteller/in.
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#10

Ich bin der Fragesteller. Ich wollte einfach mal fragen, ob ihr so ein Vorgehen auch kennt bzw ob dass das normale Vorgehen ist. Mir ist es in 20 Jahren ÖD noch nie untergekommen. 
In den vorhergegangenen Post habe ich nur das Geschehene geschildert, damit etwas Hintergrundwissen da ist.
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