15.12.2011, 13:04
Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Wir haben derzeit ein Problem, an dem wir mit sehr heißer Nadel herumstricken. Es geht um eine Kollegin, die unlängst mit der Dienststellenleitung einen Auflösungsvertrag abgeschlossen hat. Ihr Arbeitsverhältnis würde demnach Ende Januar 2012 enden. Als sie die Entscheidung traf, das AV auflösen, wußte sie jedoch selber nicht, dass sie zu dem Zeitpunkt bereits schwanger gewesen ist. Klingt etwas unwirklich, ist aber tatsächlich so. Ob Ihr es glaub oder nicht, so etwas gibt es auch heute noch. Sie hatte einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Nun käme sie verständlicherweise gerne wieder aus der Sache heraus, da die Auflösung des AV für sie, gerade ob der Tatsache, dass sie schwanger ist, erhebliche soziale Nachteile mit sich bringt. Die Gewerkschaft ist wenig hilfreich gewesen. Die sagen immer nur, dass sie lediglich Mitglieder rechtlich vertreten und nur denen Individualrechtsschutz gewähren. Von dort empfahl man nur die Einschaltung eines Fachanwaltes für Arbeitsrecht. Ganz toll! Wir sind in der Grundsatzfrage also kein Stück weiter gekommen. Ist es überhaupt möglich, in diesem Fall einen Auflösungsvertrag für hinfällig zu erklären, weil man zum Zeitpunkte des Abschlusses selbst in Unkenntnis der Schwangerschaft war? Hätte sie das gewußt, hätte sie eine entsprechende Willenserklärung niemals abgegeben. Wir sind für alle Tipps von Euch sehr dankbar. Schöne Feiertage und einen Guten Rutsch: Haegar
Wir haben derzeit ein Problem, an dem wir mit sehr heißer Nadel herumstricken. Es geht um eine Kollegin, die unlängst mit der Dienststellenleitung einen Auflösungsvertrag abgeschlossen hat. Ihr Arbeitsverhältnis würde demnach Ende Januar 2012 enden. Als sie die Entscheidung traf, das AV auflösen, wußte sie jedoch selber nicht, dass sie zu dem Zeitpunkt bereits schwanger gewesen ist. Klingt etwas unwirklich, ist aber tatsächlich so. Ob Ihr es glaub oder nicht, so etwas gibt es auch heute noch. Sie hatte einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Nun käme sie verständlicherweise gerne wieder aus der Sache heraus, da die Auflösung des AV für sie, gerade ob der Tatsache, dass sie schwanger ist, erhebliche soziale Nachteile mit sich bringt. Die Gewerkschaft ist wenig hilfreich gewesen. Die sagen immer nur, dass sie lediglich Mitglieder rechtlich vertreten und nur denen Individualrechtsschutz gewähren. Von dort empfahl man nur die Einschaltung eines Fachanwaltes für Arbeitsrecht. Ganz toll! Wir sind in der Grundsatzfrage also kein Stück weiter gekommen. Ist es überhaupt möglich, in diesem Fall einen Auflösungsvertrag für hinfällig zu erklären, weil man zum Zeitpunkte des Abschlusses selbst in Unkenntnis der Schwangerschaft war? Hätte sie das gewußt, hätte sie eine entsprechende Willenserklärung niemals abgegeben. Wir sind für alle Tipps von Euch sehr dankbar. Schöne Feiertage und einen Guten Rutsch: Haegar