Hallo Zusammen,
ich habe eine akut entzündete Hüfe und kann nicht lange sitzen. Ich habe im Büro einen Stehschreibtisch. Jetzt soll ich ins Homeoffice. Dort habe ich aber weder einen gescheiten Schreibtisch und Stuhl noch die räumlichen Gegebenheiten und zudem keine ausreichende W-Lanverbindung.
Muss ich trotzdem ins Homeoffice?
Grundsätzlich kann der Arbeitgeber nicht einseitig Homeoffice anordnen.
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Naja, er kann schon Homeoffice anordnen. Das neue Infektionsschutzgesetz sieht vor, dass der AG prüfen und wenn möglich anbieten muss. Der AN hat anzunehmen, wenn persönliche Gründe nicht dagegen sprechen. Genau das sehe ich aber hier.
Homeoffice hat aber ne Menge Regelungspotenzial. Einfach schicken ist nicht:
Welche Voraussetzungen muss der Arbeitgeber treffen, damit Mitarbeiter von Zuhause aus arbeiten können?
Damit die Beschäftigten von Zuhause aus arbeiten können, müssen Arbeitgeber zunächst einmal einen Homeoffice-Arbeitsplatz einrichten. Sie müssen wie im betrieblichen Büro das Mobiliar und sonstige Arbeitsmittel bereitstellen, die für die Erbringung der Arbeitsleistung notwendig sind. Ganz ungeachtet dessen bleibt der Arbeitgeber auch im Fall von Homeoffice für den Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie für den Datenschutz verantwortlich. Er hat entsprechende Vorkehrungen zu treffen, damit die gesetzlichen Maßgaben eingehalten werden. Eigentlich müssten Arbeitgeber vor der Aufnahme von Homeoffice daher auch eine Gefährdungsbeurteilung vornehmen, um zu prüfen, ob sich aus der Arbeit von Zuhause konkrete Gefährdungen physischer oder psychischer Art ergeben.
Eine typische Gefährdung ist etwa die Verwendung von ungeeigneten Stühlen oder Tischen an Bildschirmarbeitsplätzen, die eine schlechte Sitzhaltung begünstigen auf Dauer zu Problemen im Bereich des Rückens führen. Auch die dauerhafte Verwendung eines Laptops ist ohne Ergänzung durch sinnvolles Equipment gesundheitlich bedenklich. Schließlich kann auch der eingeschränkte oder fehlende Kontakt zu Kollegen ebenfalls ein Problem darstellen. Die von Arbeitgebern zu beachtenden Vorgaben beim Homeoffice ergeben sich im Einzelnen aus der Arbeitsstättenverordnung und den Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften.
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@gast Das hebelt aber nicht die zusätzlichen Bestimmungen aus. Ordnet der AG Homeoffice an, muss er die Voraussetzungen schaffen.
Nein, ein AG kann kein HO „anordnen“.
Anbieten heißt aber nicht anordnen.
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Ich würde einfach mit meinen Arbeitgeber ein Gespräch unter vier Augen suchen und die Sache klären. Das ist ja kein ordentlicher Zustand bei dir.