26.05.2023, 18:41
Hallo!
TeilnehmerInnen einer Qualifizierung zum/r Verwaltungsfachwirt/in mit einem befristeten Arbeitsvertrag nach § 30 TVöD für die Zeit der Qualifizierung (2 Jahre) bekommen für diese Zeit Mindestlohn.
§3 des Arbeitsvertags lautet: „Das Vertragsverhältnis bestimmt sich mit Ausnahme alles vergütungsrelevanten Regelungen mach dem TVöD-V sowie den diesen ergänzenden, ändernden oder ersetzenden TV in der für den Bereich der VKA jeweils geltenden Fassung. Die Vergütung ist abschließend in §X dieses AVs geregelt.“
Die Vergütung in §X ist als Pauschalbetrag angegeben und wurde mit der Erhöhung des Mindestlohns in 2022 stillschweigend angepasst.
Haben diese Beschäftigten Anspruch auf den Inflationsausgleich oder schließt §3 des Arbeitsvertrages dies tatsächlich aus?
Danke für eure Gedanken dazu!
TeilnehmerInnen einer Qualifizierung zum/r Verwaltungsfachwirt/in mit einem befristeten Arbeitsvertrag nach § 30 TVöD für die Zeit der Qualifizierung (2 Jahre) bekommen für diese Zeit Mindestlohn.
§3 des Arbeitsvertags lautet: „Das Vertragsverhältnis bestimmt sich mit Ausnahme alles vergütungsrelevanten Regelungen mach dem TVöD-V sowie den diesen ergänzenden, ändernden oder ersetzenden TV in der für den Bereich der VKA jeweils geltenden Fassung. Die Vergütung ist abschließend in §X dieses AVs geregelt.“
Die Vergütung in §X ist als Pauschalbetrag angegeben und wurde mit der Erhöhung des Mindestlohns in 2022 stillschweigend angepasst.
Haben diese Beschäftigten Anspruch auf den Inflationsausgleich oder schließt §3 des Arbeitsvertrages dies tatsächlich aus?
Danke für eure Gedanken dazu!