Inflationsausgleich in der Freistellungsphase, in der Altersteilzeit seit 1.12.22
#1

Gibt es in der Freistellungsphase der Altersteilzeit den Inflationsausgleich für das Jahr 2023 ? VKA
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#2

Ja, Beschäftigte die sich am Stichtag 01. Mai 2023 in der Freistellungsphase der ATZ (Blockmodell) befinden .....  haben Anspruch auf max. 620 €.
Weiterhin haben Beschäftigte in der Freistellungsphase der ATZ (Blockmodell) Anspruch auf monatliche Sonderzahlung in Höhe der Hälfte der monatlichen Sonderzahlung max. 110 € wenn ... an mindestens einem Tag im Bezugsmonat Anspruch auf Entgelt bestanden hat.
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