Inflationsausgleichsgeld im Krankenstand
#1

Ich bin seit 17, Februar 2023  im Krankenstand und erhalte seit 24, März Krankengeld. Habe ich Anspruch auf Zahlung des  Inflationsausgleichsgeldes bzw. den monatlichen Zahlungen von 220 € ? Werde aber noch länger krankheitsbedingt ausfallen. Bin seit 1990 im öffentlichen Dienst ohne Pause bzw. beim aktuellen Arbeitgeber seit über 11  Jahren.
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#2

Meines Erachtens ja, da an mindestens einem Tag zwischen dem 1. Januar 2023 und dem 31. Mai 2023 Anspruch auf Entgelt bzw. Krankengeldzuschuss bestand.

Siehe https://www.kommunalforum.de/oeffentlich...raemie.php
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