29.05.2023, 22:11
Ich bin seit 17, Februar 2023 im Krankenstand und erhalte seit 24, März Krankengeld. Habe ich Anspruch auf Zahlung des Inflationsausgleichsgeldes bzw. den monatlichen Zahlungen von 220 € ? Werde aber noch länger krankheitsbedingt ausfallen. Bin seit 1990 im öffentlichen Dienst ohne Pause bzw. beim aktuellen Arbeitgeber seit über 11 Jahren.