Inflationsausgleichsgeld in Elternzeit
#1

Guten Tag,

eine Kollegin ist in Elternzeit und beginnt zum 01.10.23 wieder. Ist das Inflationsausgleichsgeld umzurechnen auf 5 Monate, sprich von Oktober 2023 bis Februar 2024 oder erhält sie gar nichts, da am 01.05.23 keine Beschäftigung vorliegt?
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#2

Ersteres.
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#3

Wobei es dann um die monatlichen Sonderzahlungen geht und nicht um den Inflationsausgleich 2023.
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