15.05.2023, 10:49
Guten Tag,
eine Kollegin ist in Elternzeit und beginnt zum 01.10.23 wieder. Ist das Inflationsausgleichsgeld umzurechnen auf 5 Monate, sprich von Oktober 2023 bis Februar 2024 oder erhält sie gar nichts, da am 01.05.23 keine Beschäftigung vorliegt?
eine Kollegin ist in Elternzeit und beginnt zum 01.10.23 wieder. Ist das Inflationsausgleichsgeld umzurechnen auf 5 Monate, sprich von Oktober 2023 bis Februar 2024 oder erhält sie gar nichts, da am 01.05.23 keine Beschäftigung vorliegt?