Inflationsausgleichszahlung Juni bei Wechsel des Arbeitgebers
#1

Hallo, 

ich arbeite seit mehren Jahren im Öffentlichen Dienst. Mein Arbeitgeber ist demnach die jeweilige Stadt, in der ich als Erzieherin arbeite. Mein Frage ist:

Ich habe im Mai den Arbeitgeber gewechselt. Mein Arbeitsverhältnis endete am 30.04.2023 und mein neues Arbeitsverhältnis begann am 15.05.2023. Beide Arbeitgeber sind wie schon gesagt Stadt Verwaltungen, also in beiden war ich im öffentlichen Dienst tätig. Steht mir, trotz der zwei wöchigen Zeit ohne Arbeitsverhältnis die Inflationszahlung zu?

Mit freundlichen Grüßen
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#2

Nicht die Einmalzahlung im Juni. Aber beim neuen Arbeitgeber besteht Anspruch auf die monatlichen Zahlungen ab Juli 23 bis Februar 24.
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