Hallo,
ich befand mich vom Juli 2023 bis Mai 2024 in Elternzeit.
In dieser Zeit wurde den Mitarbeitern eine Inflationsprämie ausgezahlt.
Mir ging diese nicht zu -> hätte ich ebenfalls Anspruch auf die Auszahlung ?
Lieben Dank im Voraus!
Kommt darauf an, welche Rechtsgrundlage zur Anwendung kommt!
verstehe ich nun nicht so ganz
welche Rechtsgrundlage spricht denn DAFÜR und welche DAGEGEN?
Weshalb zahlt der Arbeitgeber die Inflationsprämie? Ein Tarifvertrag (welcher)? Eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers (welche Voraussetzungen hat er dort festgelegt)?
TVöD-VKA
<< Einmalzahlungen von insgesamt 3000 € in 9 Monatsbeträgen
als einkommensteuerfreies "Inflationsausgleichsgeld":
Juni 2023: 1240 €
Juli 2023 bis einschließlich Februar 2024: je 220 € >>
Wobei es sich hier um ein erstinstanzliches Urteil handelt. Klarheit wird es hierzu wohl erst in 1 bis Jahren geben, wenn das Bundesarbeitsgericht letztinstanzlich entschieden hat. Insoweit kann man nur gegenüber seinem Arbeitgeber einen (etwaigen) Anspruch geltend machen, um zumindest die (etwaige) Ausschlussfrist des § 37 TVöD zu wahren.