Da die Gewährträger von Sparkassen die eigentlichen Arbeitgeber sind, stellt sich mir die Frage, ob diese Richtlinien für die Sparkassen anzuwenden sind. Grüße
"Gewährträger von Sparkassen die eigentlichen Arbeitgeber"
Woraus sollte sich dies ergeben?
"ob diese Richtlinien für die Sparkassen anzuwenden sind"
Nein.
Es gilt aber
"15.3 Sonstiger Anwendungsbereich
Den Gemeinden, Gemeindeverbänden und den sonstigen der Aufsicht des Staates unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts und den Trägern anerkannter Privatschulen wird empfohlen, entsprechend zu verfahren, soweit die enthaltenen Regelungen nicht bereits unmittelbar auf Grund gesetzlicher Vorschriften gelten."